Bremer Einbrecher vor Gericht: Ex-Freundin als Ziel gewählt!
Schwanewede, Deutschland - Ein 32-jähriger Bremer wurde vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 27. Juli 2024, um 1:33 Uhr, als der Angeklagte in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Schwanewede eindrang. Er gelangte über einen Balkon und ein offenes Fenster in die Wohnung und entwendete einen Fernseher im Wert von 200 Euro, der zuvor von ihm an den Sohn seiner damaligen Freundin verschenkt worden war.
Zum Zeitpunkt des Einbruchs lag bereits eine Gewaltschutzanordnung vor, die dem Angeklagten untersagte, sich der Frau oder ihrer Wohnung näher als 100 Meter zu nähern. Der Angeklagte gestand die Tat und äußerte Bedauern. Er lebt in einem eigenen Haus und arbeitet als Gastronom mit monatlichen Einkünften zwischen 1.700 und 2.300 Euro. Sein Vorstrafenregister weist Verkehrsdelikte, Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung auf, und er verbüßte einmal eine drei-monatige Haftstrafe wegen Nichteinhaltung einer Bewährungsauflage.
Urteil und Strafe
Die Staatsanwältin plädierte für eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie die Einziehung der 200 Euro. Die Strafrichterin Johanna Kopischke verurteilte den Angeklagten entsprechend dieser Forderung. Das Urteil wurde von beiden Parteien angenommen und ist rechtskräftig. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Gerichten, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen zu erlassen.
In einem weiteren Kontext sind die gesetzlichen Regelungen zu Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland ein Thema von anhaltender Relevanz. Laut einem Artikel auf der Webseite des Bundestages planen die Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) in Zukunft härtere Strafen für Wohnungseinbrüche. Der aktuelle Strafrahmen für Wohnungseinbruchdiebstahl reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wobei für minder schwere Fälle Strafen von drei Monaten bis fünf Jahren vorgesehen sind.
Die Reformen, die diskutiert werden, zielen darauf ab, einen neuen Straftatbestand für Einbruchdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnungen zu schaffen und die Mindeststrafe auf ein Jahr anzuheben, sodass minder schwere Fälle ausgeschlossen würden. Bundesjustizminister Heiko Maas betont die Notwendigkeit eines „klugen Mixes“ aus Prävention, Aufklärung und härteren Strafen, um die hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen zu reduzieren, die 2016 über 150.000 betrug.
Die rechtlichen und strukturellen Aspekte des Wohnungseinbruchdiebstahls verdeutlichen den Ernst des Vorwurfs und die notwendigen rechtlichen Konsequenzen. Zudem wird in dem Artikel hervorgehoben, dass nur 17% der Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 aufgeklärt wurden, was einen hohen Bedarf an mehr Personal und besseren Instrumenten zur Aufklärung von Einbrüchen bedeutet.
Weitere Informationen sind in den Artikeln von Weser-Kurier und Bundestag.de verfügbar.
Details | |
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Vorfall | Einbruchdiebstahl |
Ursache | Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz |
Ort | Schwanewede, Deutschland |
Schaden in € | 200 |
Quellen |