
In Leese wurde am Karfreitag, dem 18. April, ein Radfahrer aus Landesbergen von der Polizei überprüft, nachdem Zeugen alarmiert hatten. Der 1971 geborene Mann war mehrfach auf dem Radweg an der B215 gestürzt, was die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zog. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Radfahrer erheblich alkoholisiert war.
Der Atemalkoholtest gestaltete sich schwierig und benötigte insgesamt sieben Versuche, um ein Ergebnis zu liefern. Schließlich wurde ein Wert von 2,7 Promille gemessen. Aufgrund dieses hohen Wertes untersagte die Polizei dem Mann die Weiterfahrt und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein, wie Die Harke berichtete.
Rechtliche Konsequenzen für Radfahrer
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille, ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig. Bereits ab 0,3 Promille können alkoholspezifische Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien oder Stürze, zur Strafbarkeit führen. Wie ADAC weiter erläutert, wird ab einem Wert von 1,6 Promille eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen fällig, zusätzlich gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, und in der Regel wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, die selbst für radelnde Personen ohne Führerschein gilt.
Während für alkoholisierte Fußgänger, die ein Fahrrad schieben, keine Strafbarkeit besteht, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind, gelten E-Bikes bis 25 km/h unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie normale Fahrräder.