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Hundebiss in Liebenau: 56-Jährige stellt sich für ihren Hund in die Bresche!

In einem Vorfall in Liebenau erlitt eine 56-jährige Frau einen Biss am Arm, während sie mit ihrem Hund, einem kaukasischen Owtscharka, spazieren ging. Die Frau, Steffi Schleicher, schützte ihren Hund, als ein Berner-Sennen-Mischling angriffsbereit wurde und ihren eigenen Hund angriff. Schleicher stellte sich zwischen die beiden Tiere und erlitt dabei eine Bissverletzung, die zu blauen Flecken führte. Trotz des Vorfalls suchte sie weder medizinische Behandlung noch die Polizei auf, da sie der Meinung war, dass die Behörden nicht helfen könnten.

Schleicher appelliert an andere Hundebesitzer, ihre Tiere besser im Auge zu behalten, insbesondere wenn Hündinnen läufig sind. Sie fordert dazu auf, Hunde während Spaziergängen konsequent an der Leine zu führen. Um Konflikte zu vermeiden, wechselt sie bereits die Straßenseite bei der Begegnung mit anderen Hunden und lässt ihren Hund absitzen. Um mögliche Unfälle in Zukunft abzuwenden, hat sie ihrem Hund auch einen Maulkorb angelegt und eine Body-Cam angeschafft, um im Falle eines Vorfalls Beweise zu sichern. „Es könnte auch andere Menschen treffen, die weniger Erfahrung mit Hunden haben“, betont Schleicher.

Rechtliche Aspekte von Hundebissen

Ein weiterer relevanter Vorfall mit Hundebiss erfolgte auf einem Feld- und Wanderweg in Deutschland, wo eine Klägerin Ansprüche aufgrund eines ähnlichen Vorfalls geltend machte. In diesem Fall liefen sowohl der Hund der Klägerin als auch der Hund der Beklagten unangeleint. Der Hund der Beklagten, benannt als „E.“, kollidierte heftig mit dem Bein der Klägerin, während ihre eigene Hündin „W.“ zurückkehrte. Die Klägerin zog sich dabei eine Tibiakopffraktur zu und forderte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 EUR sowie gewünschte Entschädigungen für Haushaltsführungsschäden.

Das Gericht stellte fest, dass die Klage zwar zulässig, jedoch unbegründet war. Die Klägerin hätte mit der Rückkehr des Hundes der Beklagten rechnen müssen und wurde für ihr Mitverschulden verantwortlich gemacht. Der Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen in der rechtlichen Handhabung von Hundebissen, insbesondere wenn mehrere Faktoren involviert sind, die zur Entstehung der Verletzung beitragen können. Die Entscheidung zeigt, dass Halter auch für das Verhalten ihrer eigenen Tiere in derartigen Situationen haften müssen, wie RA Kotz berichtete.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Hundebiss
In welcher Region?
Liebenau, S.-straße, Q
Genauer Ort bekannt?
Liebenau, Deutschland
Gab es Verletzte?
1 verletzte Person
Beste Referenz
dieharke.de
Weitere Infos
ra-kotz.de