Am Montag wurde eine 31-jährige Deutsche am Flughafen Hamburg aufgehalten, als sie nach Istanbul reisen wollte. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass die Frau seit Mai 2024 wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz per Haftbefehl gesucht wurde.
Aufgrund der rechtlichen Probleme musste sie eine Geldstrafe von 981 Euro begleichen, um mögliche 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Nachdem sie die erforderliche Summe gezahlt hatte, konnte sie ihre Reise letztendlich fortsetzen.