
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) stehen die Taten eines Bundeswehrsoldaten im Fokus, der im März 2024 vier Menschen erschossen haben soll. Unter den Opfern befanden sich unter anderem ein dreijähriges Kind. Der Angeklagte beschreibt seine Vorgehensweise als „rein, suchen, vernichten, fertig“ und fühlte sich wie im Einsatz. Die Gewalttaten ereigneten sich in zwei Einfamilienhäusern in Scheeßel und Bothel. Die Opfer sind der 30-jährige neue Partner seiner damaligen Ehefrau, dessen 55-jährige Mutter, die 33-jährige Freundin seiner Frau sowie deren dreijährige Tochter. Nach Aussage des Angeklagten sei das Kind nicht absichtlich getötet worden, da er es nicht gesehen habe.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, um eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zu verhindern. Hintergrund der Taten sei die Sorge des Soldaten, seine Familie und Karriere zu verlieren, da seine Ehe problematisch war und seine Frau einen neuen Partner hatte. Ein Gutachter beschreibt den Soldaten als emotional kalt mit narzisstischen Persönlichkeitszügen, jedoch ohne psychische Erkrankungen. Die Staatsanwältin spricht von abgrundtiefem Hass und zieht eine Parallele zu den Taten eines „Berufskillers“. Trotz der Schwere der Taten verschonte der Angeklagte seine schwangere Frau, die die Mutter seiner Kinder ist. Nach den Vorfällen stellte er sich vor einer Kaserne in Rotenburg (Wümme) und wurde von einem Polizisten als „eiskalter Killer“ beschrieben. Im Gericht zeigte der Angeklagte keine Emotionen und entschuldigte sich nicht bei den Hinterbliebenen. Seine Verteidigerin argumentiert, dass seine militärische Ausbildung ihn emotional abgestumpft habe, was ihm das Mitgefühl nehme.
Rasanter Unfall mit tödlichem Ausgang
Ein weiterer Vorfall, der die Öffentlichkeit bewegt, betrifft einen Soldaten namens Christopher R. (32) aus Eberswalde (Brandenburg), der am 2. August 2020 auf der A 20 mit 245 km/h und 2,1 Promille Alkohol hinter dem Steuer saß. Bei Triwalk nahe Wismar kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Skoda, der mit 98 bis 116 km/h unterwegs war. In diesem Fahrzeug befanden sich Vanessa W. (19) und ihr Schwiegervater Thomas H. (45), die beide sofort starben. Vanessas Freund Leon (19) überlebte den Unfall schwer verletzt. Der Skoda wurde bei dem Zusammenstoß vollständig zerstört, während Christopher R. unverletzt blieb.
Der Prozess um diesen Unfall begann vor dem Amtsgericht Wismar, wurde jedoch aufgrund der Erkrankung eines Gutachters ausgesetzt. Christopher R. sieht sich Anklagen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs gegenüber. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte, sein Anwalt schloss jedoch eine spätere Stellungnahme nicht aus. Zeugen berichteten von Christophers R.s hohem Alkoholkonsum, der nach Auslandseinsätzen und persönlichen Problemen zugenommen habe. Der Soldat war unter anderem am Einsatz der Bundeswehr in Mali beteiligt. 35 Minuten vor dem Unfall wurde er von zwei Polizisten kontrolliert, die ihn nach einem kurzen Gespräch weiterfahren ließen. In Bezug auf die Polizisten Daniel D. (35) und Norman K. (45) ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen fahrlässiger Tötung, das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Der Rechtsanwalt Thilo Bals, der Vanessas Familie vertritt, erreichte die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Polizisten. Eine amtsärztliche Untersuchung soll klären, ob Christopher R. verhandlungsfähig ist; der nächste Verhandlungstag ist am 17. Januar.