Vorfall | tragischer Unfall |
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Datum | 30.01.2024 |
Ort | L 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn |
Verletzte | 1 |
Am 30. Januar 2024 kam es auf der L 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn zu einem tragischen Unfall, bei dem ein 43-jähriger Fahrradfahrer tödlich verunglückte. Der Radfahrer, der überregional für seinen Einsatz für die Sicherheit von Fahrradfahrern bekannt war, starb noch an der Unfallstelle, was bundesweite Reaktionen auslöste.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen den 78-jährigen Autofahrer abgeschlossen und einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der Fahrer muss mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen. Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte jedoch Einspruch ein, was möglicherweise zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führen könnte.