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Rotenburgs Stadtrat stoppt Moschee-Pläne: Ein Schock für die Gemeinde!

In Rotenburg hat der Stadtrat die Pläne für eine Moschee-Nutzung des ehemaligen „Aldi-Geländes“ an der Mühlenstraße 5 gestoppt. Die Entscheidung, die in einer nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig fiel, beinhaltete einige Enthaltungen. Die „Kleine Ayasofya Moschee“ plante eine Erweiterung und hatte bereits einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer Thomas Lehmann unterzeichnet.

Die Stadt nutzt ihr Vorkaufsrecht als ein strategisches Instrument im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms. Das Grundstück hat eine Nutzfläche von etwa 1.500 Quadratmetern und befindet sich im Sanierungsgebiet „Innenstadt und Niederungen“. Bürgermeister Torsten Oestmann betonte, dass die Entscheidung zugunsten der Innenstadtentwicklung und nicht gegen die Moscheegemeinde getroffen wurde. Er äußerte zudem, dass das Konzept der Moschee als „absolute Platzverschwendung“ und Flächenvergeudung eingestuft wurde.

Städteplanerische Überlegungen

Für das Gelände sieht die städtische Planung eine zwei- bis dreigeschossige Wohn- und Bürobebauung vor. Gesprächsversuche mit Vertretern der muslimischen Gemeinden wurden bereits unternommen, wobei die Stadt Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Standort in Aussicht stellte. Die „Europäische Moscheebau und -unterstützungsgemeinschaft“ (Emug) hatte der Stadt einen Preis von 2,25 Millionen Euro angeboten, was über dem geschätzten Verkehrswert liegt.

Thomas Lehmann, der Eigentümer des Grundstücks, erwägt rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Rates und spricht von einem möglichen Schaden von rund einer Million Euro. Lehmann äußert Misstrauen gegenüber der Stadtverwaltung sowie Bürgermeister Oestmann und es bleibt unklar, was mit dem Grundstück nach dem gescheiterten Verkauf geschehen wird.

In einem anderen Kontext zeigen rechtliche Auseinandersetzungen, dass Kläger sich gegen einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Moschee in Pforzheim wandten. Hierbei wurde der Bauvorbescheid am 26. Februar 2008 erteilt, nachdem zuvor zahlreiche Vorbehalte der Kläger zurückgewiesen wurden. Die Klagen wurden als unbegründet erachtet, und die Moschee wurde als gebietsverträglich eingestuft, da sie die bestehenden Gewerbebetriebe nicht stört.

Diese Vorfälle verdeutlichen die Herausforderungen und Konflikte, die häufig mit dem Bau von Moscheen in Deutschland verbunden sind. Die Entscheidungen der Gerichte und der Stadträte haben weitreichende Auswirkungen auf die kommunalen Planungen und die Möglichkeiten für Religionsgemeinschaften, ihren Bedarf an Räumlichkeiten zu decken.

Ort des Geschehens

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Roetenburg,Pforzheim
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Mühlenstraße 5, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
Sachschaden
2250000 € Schaden
Beste Referenz
kreiszeitung.de
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openjur.de