
In Niedersachsen gibt es erhebliche Unterschiede in der Versorgungslage für Frauen, die Schwangerschaften beenden möchten. Laut aktuellen Daten des Gesundheitsministeriums variiert die Anzahl der Ärzte, die Abtreibungen durchführen, stark in acht Versorgungsbereichen des Bundeslandes. Insgesamt stehen in Niedersachsen 123 Ärzte zur Verfügung, ein leicht gestiegener Wert im Vergleich zu den Vorjahren, der jedoch seit Jahren auf ähnlichem Niveau verharrt.
In der Analyse der Versorgungsbereiche zeigt sich eine große Diskrepanz: Im ersten Versorgungsbereich, der Cuxhaven, Harburg, Osterholz, Rotenburg und Stade umfasst, sind nur 11 Ärzte tätig. In anderen Bereichen liegt diese Zahl deutlich höher, wie im Versorgungsbereich 2 mit 26 Ärzten (Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen, Wolfsburg) und im Versorgungsbereich 3 mit 30 Ärzten (Helmstedt, Hildesheim, Peine, Wolfenbüttel, Braunschweig, Salzgitter).
Kritik und Herausforderungen
Die CDU-Abgeordnete Laura Hopmann hat die fehlende Aufschlüsselung nach Landkreisen kritisiert und fordert eine verbesserte Beratungsstruktur für betroffene Frauen. Das Gesundheitsministerium betont die Ernsthaftigkeit der Unterversorgung und die emotionalen Aspekte des Themas, während viele Frauen gezwungen sind, in benachbarte Bundesländer auszuweichen, da die Wege dort kürzer sein können.
Der Berufsverband für Frauenärzte sieht hingegen keine Versorgungsprobleme. Dieser betont, dass viele Frauen anonym in andere Städte reisen, um dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, während kleinere Städte eine höhere Wahrscheinlichkeit für Aktionen gegen Ärzte aufweisen, die solche Eingriffe durchführen. Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) und die Grünen setzen sich für die Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen ein und fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche fester Bestandteil des Medizinstudiums werden.
Kostenübernahme für Abbrüche
In Niedersachsen werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse übernommen, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist oder aufgrund einer Straftat, wie etwa Vergewaltigung, erfolgt, und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. In diesen Fällen ist kein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme erforderlich, da die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt die notwendigen Feststellungen trifft.
Ein Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen ist rechtswidrig, aber nicht strafbar, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört das ausdrückliche Verlangen nach dem Abbruch sowie der Nachweis über eine Beratung bei einer anerkannten Konfliktberatungsstelle, die mindestens drei Tage vor dem Eingriff stattfinden muss. Zudem müssen 12 Wochen nach der Empfängnis nicht überschritten werden. Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für ärztliche Beratung und Behandlung, nicht jedoch für die Vornahme des Abbruchs und die medizinische Nachsorge. Bei sozialer Bedürftigkeit kann eine Kostenübernahme für diese Leistungen beantragt werden.