
Die Bundestagswahl 2025 in Bad Zwischenahn bringt wichtige Neuerungen mit sich. Wie NWZ Online berichtet, zieht das Wahlbüro in das Haus Brandstätter (Am Brink 5) um und wird nicht mehr im Rathaus zu finden sein. Die persönliche Beantragung von Wahlscheinen kann ausschließlich im neuen Wahlbüro erfolgen. Weitere Optionen zur Beantragung von Wahlscheinen umfassen die Online-Bestellung, das Versenden einer E-Mail an gemeinde@bad-zwischenahn.de oder die postalische Beantragung.
Das Wahlbüro hat von Freitag, 7. Februar, bis Freitag, 21. Februar, geöffnet. Am letzten Öffnungstag, dem 21. Februar, ist das Büro bis 15 Uhr erreichbar. Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmzettel direkt im Wahlbüro auszufüllen und abzugeben. Um Wahlscheine für andere Personen zu beantragen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechender schriftlicher Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die in der vierten Kalenderwoche versendet wird. Nach dem 21. Februar um 15 Uhr können Briefwahlunterlagen nur in Ausnahmefällen beantragt werden. Beantragte Briefwahlunterlagen, die bis zum 21. Februar nicht angekommen sind, können bis zum 22. Februar um 12 Uhr neu ausgestellt werden. Am Wahlsonntag ist keine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich.
Informationen zur Briefwahl in Bad Zwischenahn
In Bad Zwischenahn besteht die Möglichkeit zur Briefwahl, wie briefwahl-beantragen.de berichtet. Diese ermöglicht die Stimmabgabe per Post, was insbesondere für Personen von Vorteil ist, die aus Gründen wie Urlaub, Alter, Krankheit oder Bequemlichkeit nicht persönlich zur Wahl gehen können. Es ist seit 2008 keine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheins mehr erforderlich.
Der Antrag auf einen Wahlschein kann persönlich oder schriftlich bei der Stadt Bad Zwischenahn gestellt werden. Dabei ist auch ein formloser Antrag per E-Mail an buergeramt@bad-zwischenahn.de möglich. Der Antrag sollte frühzeitig, etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin, gestellt werden, und der letzte Termin zur Antragstellung ist der Freitag vor Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei plötzlicher Erkrankung. Nach Erhalt der Wahlunterlagen sollten Wähler die Vollständigkeit der Materialien überprüfen und sicherstellen, dass alles für die Stimmabgabe bereit ist.