Vorfall | unerlaubte Einreisen, Personen an Einreise gehindert |
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Datum | 16.09.2024 |
Ort | Schweizer Grenze, französische Grenze |
Die Bundespolizei hat am 16. September 2024 vorübergehend Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen eingeführt, auf Anordnung der Bundesministerin des Innern. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, das ganz Baden-Württemberg umfasst, wurden zwischen dem 16. und 30. September 746 unerlaubte Einreisen festgestellt – 499 an der Schweizer Grenze und 247 an der französischen Grenze. Zudem wurden 16 Personen an der Einreise nach Deutschland gehindert, da sie unter einer Wiedereinreisesperre standen.
Diese verstärkten Kontrollen gelten nicht nur für die Grenzen zu Frankreich und der Schweiz, sondern auch zu Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. Bereits zuvor waren Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz durchgeführt worden. Die Maßnahmen dienen der inneren Sicherheit und sollen die irreguläre Sekundärmigration reduzieren.