Vorfall | Betrug |
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Datum | 01.10.2023 |
Ort | Lauda-Königshofen, Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim |
Sachschaden in € | 1432 |
Eine 48-jährige Frau aus Lauda-Königshofen wurde vom Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen Betrugs verurteilt, nachdem sie zu Unrecht Arbeitslosengeld I in Höhe von 1.432,20 Euro bezogen hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn hatte festgestellt, dass sie während eines zweimonatigen Zeitraums im Herbst 2023 zwei Beschäftigungen hatte, die sie der Arbeitsagentur Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim nicht meldete.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro. Zusätzlich muss die Frau die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Diese Entscheidung zeigt, dass Sozialbetrug ernsthafte Konsequenzen hat, und der Staat rigoros dafür eintritt, dass Hilfen nur den Bedürftigen zugutekommen.