Vorfall | Mitführverbot für gefährliche Gegenstände |
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Datum | 7.10.2024 |
Uhrzeit | 14-4 |
Ort | Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße, Ostkreuz |
Ursache | besorgniserregender Anstieg von Gewaltvorfällen |
Die Bundespolizei Berlin setzt erneut ein strenges Mitführverbot für gefährliche Gegenstände in ausgewählten Bahnhöfen der Hauptstadt durch. Vom 7. Oktober bis 3. November 2024 gilt täglich von 14 bis 4 Uhr ein Verbot in den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Damit sollen wiederholte Gewaltdelikte in diesen Bereichen eingedämmt werden.
Angesichts eines besorgniserregenden Anstiegs von Gewaltvorfällen hat die Bundespolizeidirektion diese Maßnahme ergriffen und hebt hervor, dass das Mitführen von Waffen, Reizgas und anderen gefährlichen Gegenständen strengstens untersagt ist. Die örtlichen U-Bahnhöfe bleiben von dieser Regelung unberührt. Weitere Informationen sind auf der Website der Bundespolizei verfügbar.