In Bremen sind an Silvester viele Feuerwerksaktivitäten verboten, um die Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Laut einem Bericht von buten un binnen dürfen im Umkreis von bis zu 150 Metern um das Bremer Rathaus, ein UNESCO-Welterbe, keinerlei Feuerwerke abgebrannt werden. Auch im historischen Schnoorviertel, bekannt für seine leicht entzündlichen Naturbaustoffe, sowie an der Schlachte, einer beliebten Uferpromenade, gilt ein striktes Feuerwerksverbot.
Zusätzlich ist das Betreten der in Sanierung befindlichen Bürgermeister-Smidt-Brücke untersagt, da dies ein Sicherheitsrisiko darstellt. Um die Tiere im nahegelegenen Zoo am Meer zu schützen, wurde ein Feuerwerksverbot rund um diese Einrichtung eingeführt. Generell ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern, Tankstellen, Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen untersagt, wobei ein Abstand von 150 Metern einzuhalten ist.
Regeln für Silvesterfeuerwerk
Das Silvesterfeuerwerk ist nur zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar 1 Uhr erlaubt. Außerhalb dieses Zeitrahmens sind Feuerwerkskörper, die ausschließlich knallen, verboten. Bußgelder werden bei Verstößen von der Polizei und dem Ordnungsamt verhängt.
Umgesetzte Maßnahmen für Silvester 2024 sind ähnlich und wurden von der Senats Pressestelle Bremen publik gemacht. Diese beinhalten Feuerwerksverbotszonen, die das Schnoorviertel sowie die Bereiche um das Bremer Rathaus und die Schlachte ansprechen. In Bremerhaven reichen die Verbotszonen bis zum Willy-Brandt-Platz und zum neuen Vorhafen, um weitere Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Besondere Vorschriften gelten auf gesamtem Gebiet rund um Reet- und Fachwerkhäuser, Tanklager, Tankstellen und Flughäfen.
Die Empfehlungen der Gewerbeaufsicht in Bremen raten dazu, Silvesterfeuerwerk nur in dem zugelassenen Zeitrahmen zu zünden, um ein möglichst sicheres Feiern zu gewährleisten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen das Sprengstoffrecht oder von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung bestraft werden.