Bremen

Bremen kämpft gegen Gehwegparken: Neues Konzept vorgestellt!

Die Verkehrsbehörde in Bremen hat Maßnahmen gegen das Gehwegparken angekündigt, um den Anliegen der Anwohner gerecht zu werden. Dies wurde notwendig, nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erging, das sich mit einem langjährigen Problem des aufgesetzten Parkens auf Gehwegen beschäftigte. Anwohner hatten in diesem Zusammenhang erfolgreich geklagt und daraufhin die erforderlichen Schritte gefordert.
Laut Informationen von buten un binnen soll der Fokus zunächst auf den Quartieren liegen, in denen der Bedarf am größten ist. Dies geschieht vor allem, um den Zugang für Rettungswagen und Feuerwehr sicherzustellen.

Das geplante Konzept sieht mehrere Maßnahmen vor, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Dazu gehören die Schaffung barrierefreier Gehwege, eine Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens auf ganze Stadtteile, die Einrichtung von Carsharing-Stationen und Fahrradstellplätzen sowie die Entwicklung von Quartiersgaragen. Die Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) hat betont, dass dies in einem systematischen und stufenweisen Vorgehen geschehen wird. Grünen-Politiker Ralph Saxe hat das Konzept unterstützt, jedoch den vagen Zeitplan kritisiert. Das Parkkonzept wird in der nächsten Woche in der Verkehrsdeputation besprochen.

Juristische Hintergründe des Gehwegparkens

Die juristische Auseinandersetzung um das Gehwegparken wurde durch ein Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Juni 2024 angestoßen, wie bverwg.de berichtet. Die Revision der Beklagten führte dazu, dass die vorherigen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Bremen und des Verwaltungsgerichts Bremen geändert wurden. Kläger, darunter Eigentümer von Häusern in der M.-straße, B. Straße und T. Straße in Bremen, hatten zum Ziel, gegen das unzulässige Parken auf Gehwegen vorzugehen.

Die beklagte Behörde wurde verpflichtet, über die Anträge der Kläger erneut zu entscheiden. Diese Kläger argumentierten, dass das Gehwegparken die Nutzung der Gehwege erheblich beeinträchtigt und damit die Sicherheit von Fußgängern gefährdet. Laut dem Bundesverwaltungsgericht verstößt das Gehwegparken gegen die Straßenverkehrsordnung, da in den betroffenen Straßen keine gültigen Verkehrszeichen errichtet sind, die das Parken erlauben würden. Die Duldung des Gehwegparkens durch die Stadt Bremen begründet dabei kein Gewohnheitsrecht, was die Notwendigkeit der neuen Maßnahmen noch einmal unterstreicht.

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