
In Bremen zeigt sich ein bemerkenswerter Trend auf dem Wohnungsmarkt: Private Haushalte spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Schaffung von Wohnraum. Laut einem Bericht des Weser-Kuriers entfielen im Jahr 2023 fast ein Drittel aller genehmigten Wohnungen auf private Bauherren. Dies geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervor, die besonderes Interesse an privatem Wohneigentum in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern bekundete.
Im Jahr 2024 wurden in Bremen insgesamt 300 Wohnungen für private Haushalte genehmigt, was einem Rekordwert seit 2017 entspricht. Für 2023 lag die Zahl der genehmigten Wohnungen bei 172, während die Jahre zuvor zwischen 230 und 290 Genehmigungen verzeichneten. Wohnungsunternehmen erlebten hingegen einen Rückgang der genehmigten Wohnungen: 2024 wurden nur 496 genehmigt, was im Vergleich zu 520 im Jahr 2023 und 1063 im Jahr 2021 einen deutlichen Rückgang darstellt. Dennoch stieg der Anteil der privaten Bauherren an den genehmigten Wohnungen auf etwa jede dritte Wohnung. Unternehmen außerhalb der Wohnungswirtschaft konnten im Jahr 2024 insgesamt 141 Wohnungen genehmigen – eine Verdreifachung gegenüber 2023. Der Anteil öffentlicher Bauherren bleibt weiterhin niedrig, bei circa 4%. Die Wohnungsbaugesellschaften Gewoba und Brebau verzeichneten im vergangenen Jahr jeweils nur vier genehmigte Wohneinheiten.
Neue Genehmigungszahlen und Programme
Für das Jahr 2024 wurden Genehmigungen für 144 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern erteilt, was 15% der insgesamt 979 genehmigten Wohnungen entspricht. Im Zeitraum von 2018 bis 2024 betrug der durchschnittliche Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern 18,5%. Der hohe Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern in Bremen ist bemerkenswert, da bereits 78% der Wohngebäude dieser Kategorie angehören. Mit der Genehmigung von Förderprogrammen möchte der Senat den Erwerb von Neubauten sowie die Modernisierung bestehender Gebäude für Familien unterstützen.
In einer weiteren Bekanntmachung informiert die Bremer Bauverwaltung darüber, dass Bauanträge vom 09.2023 bis zum 30.06.2024 eingereicht werden können. Ab dem 01.07.2024 sind auch neue Bauanträge möglich. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde stellt zudem verschiedene Formulare zur Verfügung, die für die Beantragung von Bauvorhaben notwendig sind, wie etwa den Antrag auf Genehmigung im vereinfachten Verfahren oder für Werbeanlagen, sowie diverse Anlagen und Nachweise gemäß dem jeweiligen Bauordnungsrecht.
Für detaillierte Informationen zu den Bauanträgen und weiteren erforderlichen Unterlagen, können Interessierte die Webseite der Bremer Bauverwaltung besuchen: Anträge und Formulare.
Zusammenfassend belegt der Wohnungsmarkt in Bremen eine zunehmende Dynamik, die maßgeblich von privaten Haushalten geprägt wird, während gleichzeitig die öffentliche Bauwirtschaft weiterhin einen geringen Anteil an den Genehmigungen aufweist. Die Entwicklung der Baugenehmigungen und die geplanten Förderprogramme könnten künftige Trends auf dem Immobilienmarkt entscheidend beeinflussen.