
Am 16. Januar 2025 fand in Bremen der Demokratietag statt, bei dem die Schüler der Stadt über demokratische Prozesse informiert wurden und aktiv an Workshops teilnahmen. Die Veranstaltung wurde von der Bremer Bildungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Senat durchgeführt. Ziel war es, das Bewusstsein für Demokratie und die Teilnahme an politischen Prozessen zu stärken.
Die Veranstaltung bot den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in praktischen Einheiten mehr über die Gesetzgebung zu erfahren, sich mit Politikern auszutauschen und den Demokratiebegriff genauer zu hinterfragen. Neben den Workshops waren auch Diskussionen sowie Informationsstände über verschiedene politische Themen eingerichtet, um die junge Generation aktiv zur Teilhabe zu motivieren.
Datenschutz und digitale Teilhabe
In diesem Zusammenhang informierte die Bremer Senatskanzlei über die Nutzung von Zählpixeln durch die Plattform Radio Bremen. Laut butenunbinnen.de werden die pixelbasierten Analysemethoden eingesetzt, um das Surfverhalten anonymisiert auszuwerten. Es wird betont, dass technische Maßnahmen sicherstellen, dass keine Rückschlüsse auf individuelle Personen möglich sind. Außerdem können die Nutzer der Website der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet/Piano Analytics widersprechen.
Eine wichtige Anforderung hierbei ist, dass die Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten. Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob externe Inhalte wie Videos oder Bilder angezeigt werden sollen oder nicht. Bei deren Aktivierung wird eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter hergestellt, und eine Deaktivierung verlangt eine erneute Zustimmung.
Darüber hinaus wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einwilligung in die Datenverarbeitung unter die Lupe genommen. In einem Artikel von termly.io wurde erläutert, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klare Richtlinien für die Einholung von Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgibt. Insbesondere sind klare Formulierungen nötig, die es Nutzern ermöglichen, ihre Zustimmung aktiv und frei zu erteilen oder jederzeit zu widerrufen.
Die DSGVO fordert von Webseitenbetreibern, dass die Einwilligung ohne vorausgefüllte Kästchen eingeholt wird, und es muss sichergestellt sein, dass die Verarbeitung von Daten nicht unrechtmäßig erfolgt. Transparenz ist ein zentrales Element, da Nutzer informiert werden müssen, wie ihre Daten verwendet werden.