
Robert Schlemmer, ein 73-jähriger ehemaliger Polizist aus Bremen, hat kürzlich eine kleine schwarze Tasche gefunden, die auf dem Gehweg lag. Dies geschah nach einem Besuch beim Zahnarzt. Die Tasche, die etwa doppelt so groß wie ein Handy war, enthielt 11.400 Euro sowie 2.000 Türkische Lira, was umgerechnet etwa 55 Euro entspricht. Nach dem Fund entschied sich Schlemmer, die Tasche nicht zu behalten, sondern sie im Sinne der möglichen persönlichen Papiere, die darin sein könnten, ordnungsgemäß zu melden.
Schlemmer informierte zunächst seine Zahnarztpraxis über den Fund und begab sich anschließend zur nächstgelegenen Polizeiwache am Flughafen. Der ehemalige Kriminalbeamte, der fast 40 Jahre im Dienst war, erklärte sein Handeln mit einer Lehre seiner Eltern: „Wenn du was regeln musst, dann mach das.“ Für den Geldfund könnte ihm ein gesetzlicher Finderlohn von 353,50 Euro zustehen, den er möglicherweise seinen Enkeln zukommen lassen möchte. Der rechtmäßige Eigentümer der Tasche meldete sich einen Tag nach einem Suchaufruf bei der Polizei und konnte den Verlust nachweisen.
Die Herkunft des Geldes
Wie berichtet wurde, stammte das Geld aus einer privaten Spendensammlung, die für bedürftige Familien gedacht war. Die Polizei stellte fest, dass Bargeldfunde nicht ungewöhnlich sind, wobei durchschnittlich zwei große Geldfunde pro Jahr in Bremen registriert werden. Der größte Geldfund in den letzten zwei Jahren betrug 50.000 Euro. Robert Schlemmer, der seit seinem 60. Lebensjahr im Ruhestand ist, genießt seinen Lebensabend aktiv mit Laienspiel und plant eine „Welturaufführung“ eines eigenen Stückes im kommenden März, das im Zweiten Weltkrieg spielt.
Für weitere Informationen über die rechtlichen Aspekte eines Finderlohns sind die Details auf Anwaltauskunft zu finden, wo die gesetzlichen Grundlagen gut beschrieben sind, unter anderem die Regeln zur Höhe des Finderlohns und die Pflichten des Finders.
Diese Informationen sind insbesondere relevant für die rechtliche Einordnung des Fundes und die Ansprüche, die aus solchen Situationen hervorgehen können, wie auf Anwaltauskunft erläutert.