
Die Polizei Bremen hat eine mutmaßliche Geldfälscherin identifiziert, nachdem sie ein Foto der Tatverdächtigen in einer Öffentlichkeitsfahndung veröffentlicht hatte. Nach Angaben des NDR wurde die Frau beschuldigt, unter falschem Namen Bankkonten eröffnet und betrogen zu haben. Die Ermittler gehen von Geldwäsche aus, da auf den betreffenden Konten Zahlungen in fünfstelliger Höhe eingingen, die aus illegalen Geschäften oder Straftaten stammen sollen.
Die Tatverdächtige eröffnete im Februar 2022 mit einem gefälschten Ausweis Konten bei drei verschiedenen Banken in Bremen. Die erhaltenen Gelder wurden laut Polizei auf andere Konten weitergeleitet. Die Ermittlungen der Polizei dauern an und es werden weitere Hinweise von der Bevölkerung gesucht.
Rechtliche Grundlagen der Geldwäschebekämpfung
Die strafrechtliche Bekämpfung von Geldwäsche ist auch auf EU-Ebene geregelt. Die Richtlinie (EU) 2018/1673 zielt darauf ab, Straftaten im Bereich Geldwäsche zu definieren und entsprechende Sanktionen festzulegen. Zudem soll sie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten erleichtern, um zu verhindern, dass Kriminelle Vorteile aus unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ziehen können, wie auf der Webseite von EUR-Lex berichtet wird.
Geldwäsche wird strafrechtlich verfolgt, wenn sie vorsätzlich erfolgt und die Täter Kenntnis von der kriminellen Herkunft der Vermögenswerte haben. In vielen Fällen wird auch die Bestrafung für Täter vorgesehen, die einen Verdacht auf die illegale Herkunft der Gelder hatten oder hätten haben müssen. Die Richtlinie legt zudem besondere Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche fest, darunter den Umtausch oder Transfer von Vermögensgegenständen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen.
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um kriminelle Aktivitäten effektiv zu bekämpfen und die Integrität des Finanzsystems zu schützen.