Bremen

Gefährlicher Chemikalien-Transport auf A1 gestoppt: Polizei schlägt Alarm!

Am Freitag, den 28. Februar, wurde auf der Autobahn A1 ein Gefahrguttransport von Spezialisten der Gefahrgutüberwachung gestoppt. Die Polizei Bremen teilte mit, dass die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel unterbunden wurde. Ein 53-jähriger rumänischer Berufskraftfahrer war mit einem 40-Tonnen-Sattelzug von den Niederlanden nach Schweden unterwegs. Der Sattelauflieger war mit 18.000 Litern einer ätzenden und umweltgefährdenden Chemikalie beladen.

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel an der lichttechnischen Einrichtung und den Reifen des Sattelaufliegers festgestellt. Einige Reifen wiesen handflächengroße Ausbrüche bis auf die Karkasse auf, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Zudem wurden mehrere gefahrgutrechtliche Verstöße registriert, darunter das Fehlen diverser Ausrüstungsgegenstände, die notwendig sind, um Unfallstellen abzusichern und Umweltschäden einzudämmen. Die Weiterfahrt wurde daher bis zur Reparatur des Sattelaufliegers und der Ergänzung der fehlenden Ausrüstungsgegenstände untersagt. Der rumänische Fahrer musste eine Sicherheitsleistung entrichten, und gegen die rumänische Spedition wurde eine Anzeige gefertigt, wie der Weser-Kurier berichtete.

Regelungen für Gefahrguttransporte

Die Beförderung von Gefahrgut erfolgt nicht nur durch größere Unternehmen, sondern auch in kleineren Mengen durch Einzelpersonen in PKW. Dabei unterliegen alle Transporte von Gefahrgut den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Ein Beispiel für einen Gefahrguttransport durch Einzelpersonen ist der Transport von Kanistern mit Brennspiritus. Die DGUV Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ bietet hierzu eine umfassende Handlungsanleitung für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter. Diese Informationsschrift fasst die rechtlichen Vorgaben zusammen und enthält praktische Umsetzungshinweise sowie Beispiele zur Gefahrgutbeförderung, die Erleichterungen und Ausnahmen darstellen, wie beispielsweise die Kleinstmengenregelung und die 1000-Punkte-Regel, wie in den Informationen der DGUV beschrieben.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Gefahrgut
In welcher Region?
A1
Genauer Ort bekannt?
Bremen, Deutschland
Ursache
Mängel, Verstöße
Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
publikationen.dguv.de