Vorfall | Migration |
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Ort | Bremen |
Bremen in Aufruhr! Eine dramatische Wendung im Fall eines 25-jährigen somalischen Asylsuchenden hält die Stadt in Atem. Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit einem Blitzentscheid die Abschiebung des jungen Mannes, der seit September unter dem Schutz einer Kirche steht, vorläufig gestoppt! Die unerwartete Entscheidung fiel am Montag, nachdem rund hundert Unterstützer unter klingendem Glockenschlag erfolgreich die Polizei daran hinderten, das Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum aufzulösen.
Wie der Bremer Flüchtlingsrat bekanntgab, darf Ayub I., der Brisant im rechtlichen Graubereich der Dublin-Verordnung schwebt, vorerst nicht nach Finnland abgeschoben werden. Es herrscht die Sorge, dass er bei der Rückkehr in das skandinavische Land kein faires Verfahren erwarten kann und letztlich nach Russland abgeschoben wird. Einen positiven Schritt gab es dann am Freitag, als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Überstellungsfrist um ein Jahr verlängerte, wie Welt berichtete.
Der Kampf um jedes Menschenrecht
Der dramatische Showdown ereignete sich in der Nacht zum 3. Dezember, als mutige Bürger mit friedlichen Mitteln die Behördenaktionen stoppten — Glockengeläut inklusive! Was für ein kraftvolles Bild, das Ayub I. und seine Unterstützer malten, als Hundert Menschen Seite an Seite standen, um Frieden und Menschlichkeit zu verteidigen. Die Behörde selbst war danach zu keiner Stellungnahme mehr bereit. Im Hauptverfahren, das der somalische Flüchtling jetzt erwarten darf, wird seine Zukunft neu verhandelt.
Ayub I. hatte in Finnland über die russische Grenze die EU betreten, ein Schachzug, der ihm nun zuzusetzen droht. Der Bremer Flüchtlingsrat und der kirchliche Verein „Zuflucht“ lassen nichts unversucht, um Ayub vor möglichen Misshandlungen in Russland zu schützen. Das Gericht hat entschieden: Sicherheit geht vor, und der junge Somalier darf vorerst bleiben.
Gesetze und eine Frage der Menschlichkeit
Wie steht es um die Menschlichkeit im komplexen Spiel der internationalen Asyl-Politik? Diese Frage stellt sich nicht nur für Ayub I., sondern auch für die, die sich mit solch verzwickten Fällen konfrontiert sehen. Dass das Gericht keine endgültige Entscheidung getroffen hat, zeigt nur allzu deutlich, dass dies keine klare Angelegenheit ist. Der Fall schlug bereits hohe Wellen, da das zuständige Gericht noch nicht mal für eine offizielle Bestätigung seiner Entscheidung erreichbar war, wie auch Katholisch.de berichtete.
Die Ereignisse der vergangenen Tage werfen einen langen Schatten auf die viel diskutierte Dublin-Verordnung. Auf wie viele Hindernisse werden Flüchtlinge im Streben nach Schutz noch stoßen? Fragen über Fragen, während Ayub I. weiterhin in der Hoffnung lebt, irgendwo, irgendwann in Sicherheit schlafen zu können.