
Am 16. Februar 2025 berichteten die Medien von der anhaltenden Problematik der Grundsteuer in Bremen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Neubewertung der Grundsteuer erforderlich, weshalb zahlreiche neue Grundsteuerbescheide erlassen wurden. In Bremen gingen rund 47.900 Einsprüche gegen diese Bescheide und die zugrunde liegenden Messbeträge bei der Finanzbehörde ein. Bisher konnten etwa 5.000 Einsprüche bearbeitet werden, bei denen Eigentümer Fehler in ihren Angaben korrigiert haben.
Die Finanzbehörde Bremen stellt klar, dass es sich bei der Reform um eine Notwendigkeit handelte, da veraltete Bewertungsgrundlagen kritisiert wurden. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage eines neuen Verfahrens berechnet. Die Stadt Bremen hat zugesichert, dass der neue Hebesatz so festgelegt wurde, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer stabil bleiben. Obgleich dies der Fall ist, ergeben sich dennoch Verschiebungen bei den Zahlungen einzelner Steuerzahler. Wichtig ist die Information, dass die Einspruchsfrist gegen die Grundsteuerwertbescheide abgelaufen ist, sodass mit den Einsprüchen nur die Anwendung des Hebesatzes angegriffen werden kann.
Details zur Grundsteuerreform
Laut butenunbinnen.de ist die Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken eine Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das eine Reform der Grundsteuer erforderlich machte. Diese Neubewertungen sind mittlerweile größtenteils abgeschlossen.
Die Finanzämter sind derzeit dabei, die Grundsteuerbescheide zu erlassen. Vor dem Hintergrund, dass frühere Bewertungsregeln als verfassungswidrig eingestuft wurden, müssen Steuerbürger ihre neuen Bescheide sorgfältig überprüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb eines Monats Einspruch erheben. Es sollte außerdem beachtet werden, dass ein Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide keine aufschiebende Wirkung hat, sodass die Grundsteuer weiterhin bezahlt werden muss.
Des Weiteren hebt haufe.de hervor, dass die Reform bestehende Wertverzerrungen beseitigen soll, die zuvor verfassungswidrig waren. Die Gemeinden behalten die Kompetenz, die Hebesätze eigenständig festzulegen, wodurch jedwede Abweichung von einem aufkommensneutralen Hebesatz ermöglicht wird. Steuerbürger sollten sich auch bewusst sein, dass verfassungsrechtliche Einwendungen gegen den Grundsteuerwert nicht im Grundsteuerbescheid vorgebracht werden können, was die Einspruchsfristen zusätzlich komplikationsbehaftet macht.