Bremen

Karstadt-Supermarkt schließt endgültig: Das Ende einer Ära!

Am 4. Januar 2025 berichtete Radio Bremen über den Einsatz von Zählpixeln auf Webseiten zur anonymisierten statistischen Analyse des Surfverhaltens. Diese technischen Elemente ermöglichen es, Logdatei-Aufzeichnungen durchzuführen und statistische Auswertungen zu erstellen, ohne Rückschlüsse auf individuelle Nutzer zu ziehen. Die Nutzer haben die Möglichkeit, der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet/Piano Analytics zu widersprechen.

Darüber hinaus können die Nutzer festlegen, ob externe Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos ohne erneute Zustimmung angezeigt werden sollen. Bei Aktivierung dieser Funktion wird eine Verbindung mit dem Anbieter beim Abruf der Inhalte hergestellt. Wird die Funktion jedoch deaktiviert, ist eine erneute Zustimmung notwendig. Zu den externen Inhalten zählen Angebote wie die ARD Mediathek, Facebook, YouTube, Vimeo, Instagram und TikTok.

Rechtliche Einordnung von Zählpixeln

Zusätzlich erläuterte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass Zählpixel 1×1-Pixel große grafische Elemente sind, die zur Analyse von Webseiten, Apps und E-Mails eingesetzt werden. Sie sind für die Nutzer nicht sichtbar und haben eine geringe Ladezeit.

Die rechtliche Einordnung des Zählpixels erfolgt nach § 25 Absatz 1 des TDDDG. Der Einsatz ist nicht technisch notwendig für die Bereitstellung eines digitalen Dienstes, was bedeutet, dass die Ausnahmevorschrift des § 25 Abs. 2 TDDDG nicht greift. Zudem wird bei der Verwendung von Zählpixeln personenbezogene Daten verarbeitet, was die Anwendung der DSGVO zur Folge hat. Der Anbieter des digitalen Dienstes ist verpflichtet, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, um Zählpixel rechtmäßig einsetzen zu können.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Regionales
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Bremen, Deutschland
Beste Referenz
butenunbinnen.de
Weitere Infos
bfdi.bund.de