Im Zusammenhang mit einem aktuellen Lebensmittelskandal fühlen sich viele Verbraucher betrogen. Der Bericht des Weser-Kuriers deckt auf, dass zahlreiche Wurstwaren, die als hochwertige Produkte beworben werden, in Wirklichkeit großteils aus anderen Fleischsorten bestehen. Ein Beispiel dafür ist eine Bratwurst, die als Pferdefleisch deklariert wird, jedoch hauptsächlich aus Schweinefleisch hergestellt ist.
Die Bremer Lebensmittelüberwacher haben darüber hinaus einen Fischhändler ins Visier genommen, der Weißwurst verkauft, die eigentlich Wildschwein enthält. Interessanterweise ist der Händler auch Jäger und schießt Wildschweine, jedoch steht im Kleingedruckten des Etiketts, dass der überwiegende Teil der Wurst aus Mastschweinen stammt. Solche irreführenden Etikettierungen führen zur Täuschung der Verbraucher.
Regulierungen zur Lebensmittelintegrität
Im Rahmen von EU-Vorschriften sind Grundregeln zur Lebensmittelintegrität festgelegt, wie bei der DLG beschrieben wird. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dient dem Schutz der Verbraucherinteressen und der Sicherstellung einer sachkundigen Wahl beim Konsum von Lebensmitteln. Dazu sind Betrug, Täuschung und Verfälschung von Lebensmitteln strikt verboten.
Allerdings besteht in der EU eine heterogene und fragmentierte Rechtslage zur Lebensmittelverfälschung, was bedeutet, dass es keine einheitliche Regelung gibt. Stattdessen sind die Mitgliedsstaaten für die Durchsetzung von Straf- und Sanktionsmaßnahmen verantwortlich. Es gibt europäisch vereinheitlichte Vorschriften, die die Irreführung durch Aufmachung sowie die Lauterkeit der Informationspraxis betreffen.
Künftige Anforderungen an Unternehmen im Lebensmittelsektor umfassen unter anderem die Durchführung einer dokumentierten Verwundbarkeitsanalyse, um mögliche Risikoexpositionen besser zu identifizieren und zu minimieren. Diese regulatorischen Rahmenbedingungen sollen letztendlich dazu beitragen, die Lebensmittelsicherheit und -qualität zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelindustrie zu stärken.