
Ein 67-Jähriger aus Bremerhaven wurde vom Landgericht Bremen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Lebensgefährtin mit einem Kopfschuss tötete. Die Tat ereignete sich im Januar 2024, und das Gericht bewertete sie als Totschlag, da keine Mordmerkmale festgestellt wurden. Das Motiv für die Tat blieb ungeklärt, und der Vorsitzende Richter äußerte, dass zu wenig über die Ereignisse im Vorfeld bekannt sei.
Der Angeklagte, der unter Tränen seine Unschuld beteuerte, hatte zunächst einen Selbstmord seiner Partnerin vorgetäuscht. Nach dem Schuss wählte er den Notruf und behauptete, sie habe sich selbst erschossen. Doch Ermittlungsergebnisse sprachen gegen diesen Selbstmordvorschlag. An den Händen der Frau wurden kaum Schmauchspuren gefunden, was laut dem Gericht mit einem Suizid „nicht vereinbar“ sei. Demgegenüber wurden Schmauchspuren an den Händen des Angeklagten festgestellt. Zudem waren keine Blutspuren am Körper der Frau vorhanden.
Hintergrund der Beziehung
Die Beziehung des Paares war von erheblichen Schwierigkeiten und Konflikten geprägt. Hinweise deuten darauf hin, dass die Frau psychisch krank war und zeitweise stark suizidgefährdet war, was zu mehreren Polizeieinsätzen im Jahr 2022 führte. In letzter Zeit gab es jedoch keine konkreten Hinweise mehr auf Suizidgedanken.
Ein Zeuge berichtete, der Angeklagte sei waffenaffin gewesen; im Haushalt wurden mehrere Schusswaffen gefunden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, und die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, während die Staatsanwaltschaft das aktuelle Strafmaß gefordert hatte, wie Bild berichtete. Die Geschehnisse und weiteren Details wurden auch von t-online aufgegriffen.