In Bremen gelten an Silvester 2024 strikte Feuerwerksverbote an mehreren Orten, um sowohl Menschen als auch historische Gebäude zu schützen. An verschiedenen strategisch eingesetzten Stellen, wie dem Bremer Rathaus, dem Schnoorviertel und der Schlachte, sind die Vorgaben klar festgelegt.
Ein mehr als 150 Meter umfassendes Verbot für das Zünden von Feuerwerk erstreckt sich um das Bremer Rathaus, das als UNESCO-Welterbe gilt. Im Schnoorviertel, einem historischen Stadtteil bekannt für seine schützenswerten Fachwerkhäuser, ist ebenfalls ein Böllerverbot ausgerufen worden. Dieses Verbot gilt auch an der Schlachte, die aufgrund gefährlicher Vorfälle aus der Vergangenheit von Böllern und Menschenansammlungen ausgeschlossen wurde. Weitere Einschränkungen betreffen die Bürgermeister-Smidt-Brücke, die während der Silvesternacht gesperrt ist.
Feuerwerksverbotszonen in Bremen und Bremerhaven
Wie senatspressestelle.bremen.de berichtet, existieren in Bremerhaven ebenfalls Feuerwerksverbotszonen. Diese erstrecken sich in der Nähe des Zoos am Meer, konkret vom Willy-Brandt-Platz bis zum neuen Vorhafen. Hier soll insbesondere der Schutz der dort lebenden Tiere sichergestellt werden. Generell ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, sowie in der Nähe von Tanklagern und Tankstellen, mit einem Abstand von 150 Metern nicht gestattet.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist im Land Bremen ausschließlich zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt. Die Gewerbeaufsicht in Bremen empfiehlt, Feuerwerk nur in diesem Zeitrahmen zu entzünden und warnt vor hohen Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen. Verstöße gegen die Auflagen zum Sprengstoffrecht können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, während Verstöße gegen die Polizeiverordnung an der Schlachte mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden können.
Für den Luftverkehr gelten zusätzliche Vorschriften: Raketen dürfen nur gestartet werden, wenn die Sicherheit im Luftraum nicht gefährdet ist. Dazu gehört ein Mindestabstand von 1.500 Metern zur Flughafengrenze sowie eine maximal zulässige Flughöhe von 100 Metern. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.