Vahr

Zählpixel im Visier: Datenschutz-Experten ziehen klare Grenzen!

Die Verwendung von Zählpixeln durch verschiedene Webdienste sorgt für eine verstärkte Diskussion über den Datenschutz im Internet. Insbesondere Radio Bremen hat bekannt gegeben, dass es Zählpixel zur anonymisierten statistischen Analyse des Surfverhaltens einsetzt. Dies ermöglicht dem Sender, das Nutzungsverhalten seiner Besucher zu analysieren, ohne Rückschlüsse auf individuelle Personen zu ziehen, wie buten un binnen berichtete.

Ein weiteres Augenmerk liegt auf den datenschutzrechtlichen Aspekten von Zählpixeln. Diese 1×1-Pixel großen grafischen Elemente, die auf Webseiten eingebettet sind, erlauben die statistische Auswertung von Webseiten, Apps und E-Mails. Sie verursachen kaum Datenlast und haben keine sichtbaren Auswirkungen auf die Darstellung. Der Einsatz muss jedoch den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts entsprechen, insbesondere den Regelungen des TDDDG, wie BfDI erläuterte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Datenschutzaufsichtsbehörde (BfDI) weist darauf hin, dass die Verwendung von Zählpixeln nur dann rechtskonform ist, wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfordert die Zustimmung der Nutzer, um den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen. Dies macht die Verantwortung für die Datenverarbeitung beim Anbieter des digitalen Dienstes ansässig.

Nutzer haben die Möglichkeit, der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet/Piano Analytics zu widersprechen. Zudem können sie entscheiden, ob externe Inhalte wie Videos oder Bilder ohne erneute Zustimmung angezeigt werden sollen. Die Bedienung der Webseite kann individuell angepasst werden, etwa durch das Deaktivieren eines mitscrollenden Headers.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Vahr, Deutschland
Beste Referenz
butenunbinnen.de
Weitere Infos
bfdi.bund.de