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Mehrwegpflicht in der Gastronomie: Verbraucher bleiben skeptisch!

Die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in Deutschland steht in der Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt, dass das Gesetz, welches seit zwei Jahren gilt, nur zögerlich umgesetzt wird. Laut einer aktuellen Umfrage der Bremer Verbraucherzentrale nutzen zu wenige Verbraucher die Möglichkeit, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Einige Gastronomiebetriebe bieten keine Mehrwegverpackungen an und setzen ausschließlich auf Einwegprodukte. Ramona Schlee, Pressesprecherin der Bremer Umweltsenatorin, bestätigte, dass nicht alle Betriebe die gesetzlichen Vorgaben befolgen und dass es derzeit keine Kontrollen gibt. Zudem bringen einige Kunden eigene Becher mit, jedoch sind nicht alle Betriebe bereit, diese zu befüllen.

Eine Ausnahme bilden kleinere Läden, die von der Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, befreit sind, jedoch verpflichtet sind, mitgebrachte Gefäße zu akzeptieren. Die Fleischerei Rudolph hat ein Pfandsystem für wiederverwendbare To-Go-Boxen eingerichtet, das jedoch nur schleppend angenommen wird. Die Bremer Umweltsenatorin hat zudem das Bündnis für Mehrweg ins Leben gerufen, um den Verpackungsmüll radikal zu reduzieren. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt in diesem Zusammenhang vor der Zunahme von Plastikmüll, insbesondere durch Außer-Haus-Verpackungen. Mikroplastik in Lebensmitteln, das bereits in Fischen, Muscheln, Milch und Honig gefunden wurde, stellt ein wachsendes Problem dar. Das Bewusstsein für Mehrwegverpackungen ist im Alltag der Konsumenten weiterhin gering, sodass diese aktiv danach fragen müssen. Tests der Deutschen Umwelthilfe haben zudem gezeigt, dass große Gastronomieketten Mehrwegverpackungen nach wie vor boykottieren. Eine kommunale Verpackungssteuer für Einwegmüll wird von Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe gefordert.

Gesetzliche Vorgaben zur Vermeidung von Plastikmüll

Seit Januar 2023 gilt eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von To-Go-Plastikmüll. Verbraucher haben das Recht, Essen und Trinken in Mehrwegbehältern zu erhalten. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, Mehrwegbehälter bereitzustellen. Kleinere Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter haben oder eine Fläche von 80 Quadratmetern nicht überschreiten, müssen mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Ziel dieser Regelung ist die Reduzierung des Abfallaufkommens durch Einwegverpackungen. Bereits seit Juli 2021 sind bestimmte Einwegplastikprodukte, wie Styroporbecher und Plastikteller, verboten. Die Mehrwegangebotspflicht muss von allen Betrieben beachtet werden, die Essen zum Sofortverzehr in Einwegverpackungen anbieten.

Die Betriebe haben die Möglichkeit, Mehrwegverpackungen gegen Pfand auszugeben, das bei Rückgabe erstattet wird. Für größere Betriebe gilt zudem die Verpflichtung, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Alle Betriebe müssen ihre Kunden auf das Mehrwegangebot hinweisen. Es existieren verschiedene Mehrwegsysteme, darunter lokale und überregionale Poolsysteme sowie digitale Mehrwegpfandsysteme. Die Pfandhöhe variiert, liegt jedoch im Durchschnitt bei etwa 1 Euro für Becher und 4 bis 12 Euro für Gefäße. Empfohlen werden Materialien wie Glas, Porzellan und Edelstahl, während Kunststoffbehälter aus Polypropylen hergestellt werden sollten, um gesundheitliche Risiken durch Weichmacher zu vermeiden.

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