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Im südlichen Donau-Ries-Kreis treffen sich eine verheiratete Frau und ein Bekannter. Dann kommt der Ehemann hinzu. Es folgen ein Streit – und ein Prozess.
An einem Spätnachmittag im Herbst 2022 treffen im Süden des Donau-Ries-Kreises drei Personen an einem Waldrand aufeinander, zwei Männer und eine Frau. Der Mittsechziger und der Mittfünfziger geraten aneinander. Ziemlich genau ein Jahr später kommt es zu einem Wiedersehen, dieses Mal im Nördlinger Amtsgericht.
Es geht um Bestand oder Nichtbestand eines Strafbefehls, den die Staatsanwaltschaft gegen einen der beteiligten Männer beantragt hat, und gegen den der Verteidiger Reinhold Waber Einspruch eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzliche Körperverletzung und Bedrohung „zum Nachteil“ des anderen Mannes vor. Dieser tritt als Zeuge auf, ebenso wie die an dem damaligen Treffen beteiligte Frau, die Gattin des Angeklagten.
FAQs
Was ist passiert?
Ein verheirateter Mann, eine verheiratete Frau und ein Bekannter trafen sich im südlichen Donau-Ries-Kreis. Es kam zu einem Streit und später zu einem Prozess.
Wo fand das Treffen statt?
Das Treffen fand an einem Waldrand im Süden des Donau-Ries-Kreises statt.
Wer hat den Strafbefehl beantragt?
Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen einen der Männer beantragt.
Wer hat Einspruch eingelegt?
Der Verteidiger Reinhold Waber hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Welche Vorwürfe werden dem Angeklagten gemacht?
Dem Angeklagten werden vorsätzliche Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt.
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Wichtigste Quelle für die Basisinformationen und Factcheck: www.augsburger-allgemeine.de