Gladbeck stärkt Sauberkeit: Neue Hundekotbeutelspender für Hundehalter!

Gladbeck hat kürzlich neun neue Hundekotbeutelspender mit Abfallbehältern an stark frequentierten Grünflächen und Spazierwegen installiert. Laut lebensart-regional.de zielt diese Maßnahme darauf ab, die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern und die Verantwortung der Hundehalter zu fördern. Bürgermeisterin Bettina Weist unterstrich die Wichtigkeit der Sauberkeit beim Gassigehen, während René Hilgner, Erster Betriebsleiter des ZBG, die gemeinsame Verantwortung zur Entsorgung von Hundekot hervorhob. Hundekot im öffentlichen Raum wird als unästhetisch und gesundheitlich riskant wahrgenommen.

Die neuen Spender wurden an folgenden Standorten aufgestellt: Stadtgartenhaus Zweckel, Zweckeler Wald (Uechtmannstraße), Grünfläche und Spielplatz (Albert-Einstein-Straße), Parkplatz Ellinghorster Straße (Wittringen), Schlossparkplatz (Wittringen), großer Parkplatz Bohmertstraße (Wittringen), Eingang Gildenstraße/Dorfheide (Wittringen), Eingang Riekchenweg (Bürgerpark) sowie am Eingang Roßheidestraße (Bushaltestelle Südpark). Mit diesen Neuzugängen gibt es nun insgesamt 29 Hundekotbeutelspender im Stadtgebiet. Alle Spender werden regelmäßig gewartet, befüllt und die Mülleimer geleert. Die Hundekotbeutel sind für die Hundehalter kostenlos erhältlich, was ein freiwilliges Serviceangebot der Kommune darstellt. Seit 2022 wurden mehr als 1,45 Millionen Hundekotbeutel an 35 Ausgabestellen verteilt. Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen, und Stadt sowie ZBG rufen zum verantwortungsbewussten Umgang auf.

Regeln für Hundehalter

In Gladbeck gelten im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) spezifische Regelungen für den Umgang mit Hunden. Wie gladbeck.de berichtet, sind Hundehalter verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Hunden, darunter gefährliche Hunde, bestimmte Rassen und große Hunde. Halter gefährlicher oder bestimmter Rassen müssen ihre Hunde bei der Stadtverwaltung anmelden und einen Erlaubnisantrag stellen. Zudem sind sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abzuschließen.

Gemeinsame Verpflichtungen reichen von der Kennzeichnung mit Mikrochip über Nachweise der erforderlichen Sachkunde bis hin zur Einhaltung von Leinen- und Maulkorbpflichten in bestimmten öffentlichen Bereichen. Verstöße gegen das Landeshundegesetz können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Informationen zu Sonderregelungen zur Leinenpflicht sowie zu weiteren Vorschriften sind im Bereich „Sicherheit / Ordnung / Verkehr“ der Stadtverwaltung erhältlich.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Bürgerpark, Gladbeck, Deutschland
Quellen