
Die Bundestagswahl 2025 hat am 23. Februar stattgefunden und fand in 299 Wahlkreisen statt. Im Rahmen dieser Wahl wurde das neue Wahlrecht eingeführt, das den Bundestag auf 630 Sitze verkleinert und die Überhang- sowie Ausgleichsmandate abgeschafft hat. Nun müssen Direktmandate durch Zweitstimmen abgesichert werden, da der Wahlsieg im jeweiligen Wahlkreis nicht mehr automatisch den Einzug in den Bundestag garantiert.
Friedrich Merz von der CDU konnte seinen Wahlkreis 146 im Hochsauerland mit 47,7 % der Erststimmen gewinnen. Auch Olaf Scholz von der SPD setzte sich knapp im Wahlkreis 61 (Potsdam, Potsdam-Mittelmark II, Teltow-Fläming II) durch. In einer Reihe bemerkenswerter Niederlagen musste jedoch Robert Habeck von den Grünen seinen Wahlkreis Nr. 1 in Flensburg-Schleswig an Petra Nicolaisen von der CDU abgeben. Habeck erhielt 22,6 % der Stimmen, während Nicolaisen 26,5 % erzielte. Trotz dieses Sieges zieht Nicolaisen aufgrund des neuen Wahlrechts nicht in den Bundestag ein.
Prominente Verlustsituationen
Besonders auffällig war der Verlust von Christian Lindner (FDP), der sowohl persönlich als auch mit seiner Partei im Wahlkreis 99 (Rheinisch-Bergischer Kreis) gegen Caroline Bosbach von der CDU unterlag. Ähnliches gilt für Alice Weidel von der AfD, die im Wahlkreis am Bodensee mit 20,4 % der Stimmen gegen Volker Mayer-Lay von der CDU verlor, der 40,0 % erzielte. Auch Omid Nouripour von den Grünen musste sich in Frankfurt am Main II Leopold Born von der CDU geschlagen geben, wo Nouripour 26,4 % und Born 27,4 % erhielt.
Wolfgang Schmidt, der Kanzleramtschef, war ebenfalls von dieser Wahl betroffen und verlor seinen Wahlkreis Eimsbüttel an Till Steffen von den Grünen. In Duisburg-Norden konnte Felix Banaszak von den Grünen zwar nur 7,0 % der Stimmen erreichen, wird jedoch über die Landesliste in den Bundestag einziehen. Mahmut Özdemir von der SPD erlangte in Duisburg-Norden 33,1 % der Stimmen.
Im Kontext des neuen Wahlsystems bleibt zu erwähnen, dass die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630 festgelegt wurde und jede Partei in den Wahlkreisen einen Kandidaten aufstellen kann. Der Erfolg hängt sowohl von den Erst- als auch von den Zweitstimmen ab. Die Direktmandate können verfallen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, was durch das neue Wahlsystem zusätzliche Komplexität mit sich bringt. Neben der Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist es nun unerlässlich, dass die Zweitstimmen die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag entscheiden.
Für die Wähler bleibt das Direktmandat ein wichtiger Bestandteil des Wahlsystems, das ihnen entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages gewährt, wie die Regelungen der Grundmandatsklausel verdeutlichen.