Hamburg-Mitte

Ein Jahr Cannabisgesetz in Hamburg: Erwartungen nicht erfüllt!

Die Bilanz nach einem Jahr des Cannabisgesetzes in Hamburg, das Erwachsenen den Konsum und Anbau von Cannabis ermöglicht, fällt negativ aus. Laut einem Bericht von Welt sehen sowohl Justiz als auch Polizei keine nennenswerten Vorteile durch die Novelle. Während die Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes und zur Eindämmung des illegalen Drogenhandels ausgerufen wurden, bleiben die gewünschten Ziele unerreicht.

Nach Angaben der Innenbehörde gab es zwar einen Rückgang der Drogendelikte um 33 Prozent im Jahr 2024, jedoch handelt es sich dabei überwiegend um Konsumentendelikte. Fast 1000 Verstöße gegen das neue Gesetz, die meist im Zusammenhang mit Handel, Schmuggel oder dem Besitz größerer Mengen standen, wurden registriert. Obwohl in Hamburg acht Anbauvereinigungen zugelassen sind und 19 Anträge gestellt wurden, bleibt der illegale Markt bestehen. Die Anbauvereinigungen kämpfen weiterhin mit Existenzängsten, was die Stimmung unter ihnen belastet.

Problematik der Anbauvereinigungen

Ein Beispiel für die Herausforderungen ist der Cannapingu Cannabis Club, der 250.000 Euro in den Anbau investiert hat, jedoch mit hohen Kosten für Ausrüstung und Mieten konfrontiert ist. Die Kriminalistengewerkschaft BDK fordert eine Evaluation des Gesetzes und bezeichnet es als nicht durchdacht. Die Polizei hat, seit der Teillegalisierung, nicht weniger, sondern im Gegenteil, mehr Arbeit, da sie die Einhaltung von Menge und Schutzzonen überwachen muss. Bis Mitte März wurden 97 Bußgeldbescheide erlassen, meist wegen Konsums in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen.

Im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen führte der Zoll eine Kontrolle durch und stellte bei einem 21-Jährigen aus Thailand 19 Kilogramm Marihuana am Flughafen Hamburg sicher. In dieser neuen Gesetzgebung wird der Handel und die Einfuhr großer Mengen Cannabis mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, im Vergleich zu zuvor bis zu 15 Jahren. Das zuständige Gericht hat unterdessen mehr als 5500 Verfahren geprüft und 214 Strafen ganz oder teilweise erlassen.

Das neue Cannabisgesetz, welches am 1. April 2023 in Kraft trat, erlaubt den privaten Eigenanbau durch Erwachsene für den Eigenkonsum. Seit Juli 2023 ist zudem gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen gestattet, was die erste Säule eines zweistufigen Gesetzes darstellt. Die zweite Säule plant einen kontrollierten Anbau und die Abgabe von Cannabis an ausgewählten Standorten, jedoch ist ein Datum für die Umsetzung der zweiten Säule bislang nicht bekannt. Laut hamburg.de wird die Stadt zeitnah Informationen zur landesspezifischen Umsetzung und Antragstellung bereitstellen. Zudem hat Hamburg bereits zuvor Suchtprävention im Zusammenhang mit Cannabis ernst genommen und entsprechende Beratungsangebote bereitgestellt.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Drogenkriminalität
In welcher Region?
Hamburg
Genauer Ort bekannt?
Hamburg, Deutschland
Festnahmen
1
Sachschaden
250000 € Schaden
Beste Referenz
welt.de
Weitere Infos
hamburg.de