Hamburg-Mitte

Hamburgs Schutz vor Verdrängung: Soziale Erhaltungsverordnungen im Fokus

Die Stadt Hamburg setzt auf soziale Erhaltungsverordnungen, um den bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu sichern und Verdrängungsprozesse zu verhindern. Karen Pein, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, stellte die Wirksamkeit dieser Verordnungen vor, die es der Stadt ermöglichen, auf bauliche Maßnahmen Einfluss zu nehmen und die Vielfalt sowie den Charakter der Stadtteile zu bewahren. Aktuell sind in Hamburg 13 Gebiete mit Sozialer Erhaltungsverordnung ausgewiesen, die rund 235.000 Bewohner schützen.

Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte, hob die Erfolge der Verordnungen hervor, die dazu beitragen, Verdrängung zu vermeiden. Diese Regelungen begrenzen übermäßige Modernisierungen, wodurch alteingesessene Bewohner besser geschützt werden.

Neue Maßnahmen und Herausforderungen

Für die Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und Jarrestadt sind neue soziale Erhaltungsverordnungen in Vorbereitung und sollen im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Diese Verordnungen führen einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Maßnahmen, Abrisse und Umwandlungen ein. Die Bezirksämter sind verantwortlich für die Prüfung, ob solche Maßnahmen zu Verdrängung führen könnten, wobei notwendige Modernisierungen weiterhin möglich bleiben.

Energetische Modernisierungen dürfen erfolgen, müssen jedoch sensibel umgesetzt werden. Neubauten und Nachverdichtungen bleiben genehmigungsfrei, sofern kein bestehender Wohnraum betroffen ist. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Bezirksämter arbeiten zusammen, um soziale und ökologische Belange im Wohnungsbestand zu berücksichtigen.

Zudem zeigt eine Anfrage der FDP-Fraktion in Altona die Herausforderungen auf, mit denen die soziale Erhaltungsverordnung konfrontiert ist. Diese Verordnungen wurden in Gebieten erlassen, die von Verdrängung und steigenden Mietpreisen betroffen sind, und sollen konkrete bauliche Maßnahmen untersagen, die ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Dies schließt Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen ein.

Die Bezirksversammlung möchte die BSW bitten, die Beitragsfähigkeit der Sozialen Erhaltungsverordnung zu überprüfen und die Genehmigungsprozesse für energetische Sanierungen in den betroffenen Gebieten zu vereinfachen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei steigenden Energiekosten das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, nicht weiterhin gefährdet wird, wie auch in der Mitteilung der FDP-Fraktion erwähnt wird.

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