Kriminalität und JustizMecklenburg-Vorpommern

Bombendrohungen gegen vier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: Ermittlungen des Staatsschutzes laufen

Bombendrohungen gegen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Nach Bombendrohungen gegen vier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt der Staatsschutz zu den Hintergründen und Verfassern der Drohschreiben. Die Drohungen waren per E-Mail an eine Gesamtschule in Rostock, ein Gymnasium in Ueckermünde, eine Gesamtschule in Stavenhagen und eine Grundschule in Röbel eingegangen. Glücklicherweise konnte nach Durchsuchungen in den betroffenen Schulen Entwarnung gegeben werden. Die genauen Inhalte der Drohungen wurden nicht bekannt gegeben.

In allen Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Die Verantwortlichen können dafür mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem wird geprüft, ob ihnen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden können.

Mecklenburgs Innenminister Christian Pegel bezeichnete die Drohungen als “abscheulich” und bedankte sich bei allen Beteiligten für ihre schnelle Reaktion. Er betonte, dass derartige Handlungen nicht ohne Konsequenzen bleiben werden.

Die Hintergründe der vermehrten Bombendrohungen sind bisher unklar. Es kam jedoch deutschlandweit zu ähnlichen Vorfällen, bei denen die Ermittlungsbehörden nach und nach Entwarnung geben konnten. Die Urheber der Drohungen sind noch unbekannt.

FAQs

Frage: Welche Schulen waren von den Bombendrohungen betroffen?
Antwort: Eine Gesamtschule in Rostock, ein Gymnasium in Ueckermünde, eine Gesamtschule in Stavenhagen und eine Grundschule in Röbel waren von den Drohungen betroffen.

Frage: Gibt es Informationen über die Inhalte der Drohungen?
Antwort: Das Ministerium hat keine Informationen über die genauen Inhalte der Drohungen bekannt gegeben.

Frage: Welche Konsequenzen drohen den Verantwortlichen?
Antwort: Die Verantwortlichen können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem wird geprüft, ob ihnen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden können.

Siehe auch:   Vermisster 86-jähriger Pfälzer nach vier Tagen in den Alpen bei Garmisch-Partenkirchen gefunden

Frage: Wer ermittelt zu den Hintergründen und Verfassern der Drohschreiben?
Antwort: Der Staatsschutz ermittelt zu den Hintergründen und Verfassern der Drohschreiben.

Frage: Gab es deutschlandweit ähnliche Vorfälle?
Antwort: Ja, deutschlandweit kam es zu ähnlichen Bombendrohungen, bei denen nach und nach Entwarnung gegeben werden konnte. Die Urheber der Drohungen sind jedoch noch unbekannt.


Gefundene Quellen für diesen Artikel: 4
Wichtigste Quelle für die Basisinformationen und Factcheck: www.faz.net

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