Plön

Sonntags-Shopping: Diese Orte in Schleswig-Holstein sind geöffnet!

Am 16. März 2023 trat in Schleswig-Holstein eine Regelung in Kraft, die den Bürgern das Einkaufen an Sonn- und Feiertagen in touristisch wichtigen Orten ermöglicht. Diese Bäderregelung gilt mittlerweile in rund 100 Gemeinden, wodurch Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr öffnen dürfen.

Zu den Orten, in denen das Einkaufen sonntags erlaubt ist, gehören bekannte Reiseziele wie Westerland auf Sylt, Sankt Peter Ording, Büsum, Eckernförde, Scharbeutz und Travemünde. Darüber hinaus sind bestimmte, touristisch bedeutsame Gebiete an der Nordseeküste von dieser Regelung umfasst, darunter Dagebüll, Friedrichstadt, Hallig Hooge, Husum (in bestimmten Teilbereichen) sowie die Inseln Amrum, Föhr und Sylt. Auch in den Landkreisen Ostholstein, Plön und in der Lübecker Bucht sind zahlreiche Gemeinden, wie Travemünde, Grömitz und Timmendorfer Strand, Teil der Bäderregelung.

Details zur Bäderregelung

Besonders hervorzuheben ist, dass die Bäderregelung auch in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg Anwendung findet. Die Gemeinden Altenhof, Damp und Schleswig sind nur einige Beispiele, in denen Geschäfte sonntags geöffnet haben dürfen. In Kiel gilt die Regelung für Schilksee und den Falckensteiner Strand, während in Flensburg und Glückstadt örtlich begrenzte Öffnungszeiten bestehen. Zudem ermöglicht die Regelung den örtlichen Geschäften eine beständige Versorgungsinfrastruktur für Gäste und Touristen.

Die Bäderregelung wurde bis zum Jahr 2028 verlängert und gilt auch während der Winter-Hochsaison zwischen dem 17. Dezember und 8. Januar. Nach einem Normenkontrollantrag der Kirchen einigte sich die Landesregierung im Jahr 2013 mit verschiedenen Interessengruppen auf diese Regelung. Möbelhäuser, Autohäuser und Baumärkte sind jedoch von den Öffnungszeiten ausgeschlossen, was unterstreicht, dass es sich bei der Bäderregelung um eine Maßnahme zur Förderung des Einzelhandels und Tourismus handelt.

Für weitere Informationen zu den offenen Geschäften und den spezifischen Regelungen in den jeweiligen Orten wird auf die Webseite des Landes Schleswig-Holstein verwiesen, die umfassende Details zur Bäderregelung bietet, wie schleswig-holstein.de berichtet.

Zusätzlich zu den oben genannten Informationen beschreibt ein Artikel der SHZ, welche Orte konkret von der Bäderregelung profitieren und hebt die ökonomische Bedeutung dieser Öffnungszeiten für den Einzelhandel in diesen Regionen hervor.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Sonstiges
In welcher Region?
Westerland (Sylt), Sankt Peter Ording, Kappeln, Büsum, Eckernförde, Scharbeutz, Travemünde, Grömitz, Dagebüll, Friedrichstadt, Elisabeth-Sophien-Koog, Hallig Hooge, Husum, Langeneß, Niebüll, Nordstrand, Pellworm, Schwabstedt, Tönning, Vollerwiek, Altenhof, Ascheffel, Brodersby, Damp, Eckernförde, Schwedeneck, Strande, Waabs, Winnemark, Groß Wittensee, Klein Wittensee, Schleswig, Langballig, Gelting, Glücksburg, Kappeln, Schilksee, Falckensteiner Strand, Willy-Brandt-Platz, Schiffbrücke, Norderstraße, Hafen-Ostseite, Bosau, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grömitz, Heiligenhafen, Timmendorfer Strand, Blekendorf, Heikendorf, Laboe, Plön, Schönberg, Altenhof, Damp, Eckernförde, Strande, Schleswig, Glücksburg, Kappeln, Glückstadt
Genauer Ort bekannt?
Plön, Deutschland
Beste Referenz
shz.de
Weitere Infos
schleswig-holstein.de