Serienstraftäter in Edenkoben: Das schockierende Leben des mutmaßlichen Täters

Fall von Kindesentführung und Missbrauch in Edenkoben

Hintergrundinformationen

In Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) ereignete sich ein schockierender Fall von Kindesentführung und Misshandlung. Ein 10-jähriges Mädchen wurde auf dem Schulweg in ein Auto gezerrt, entführt und missbraucht. Die Tat ereignete sich am Montag, den 13. September 2023. Der mutmaßliche Täter befindet sich in Polizeigewahrsam und wird derzeit vor Gericht gestellt.

Vorherige Verurteilungen

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte den heute 59-jährigen Täter im November 2020 wegen Verstoßes gegen Auflagen der Bewährung verurteilt. Der Mann wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er wurde im Juli 2023 aus dem Gefängnis entlassen und soll weniger als zwei Monate später die Entführung in Edenkoben begangen haben. Dies war jedoch nicht der erste Vorfall dieser Art in seiner kriminellen Karriere.

Kriminelle Vergangenheit

Die kriminelle Karriere des Täters begann im Jahr 1979 mit einer Verwarnung wegen Missbrauchs von Notrufen. In den folgenden Jahren wurden ihm verschiedene Straftaten wie Diebstahl, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Auffällig ist, dass ihm mehrmals die Chance zur Bewährung gegeben wurde, die er jedoch nicht nutzte. Im Jahr 1996 wurde er erstmals wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Kindes vor Gericht gestellt. Er lockte ein 12-jähriges Mädchen in sein Auto und missbrauchte es an einem abgelegenen Ort. Das Landgericht Landau verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. In den Folgejahren versuchte er sich mehrfach an weiteren jungen Mädchen zu vergehen.

Verstoß gegen Auflagen

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurden ihm Auflagen auferlegt, darunter der Verbot jeglichen Kontakts zu Minderjährigen. Der Täter verstieß jedoch mehrfach gegen diese Auflagen und beging weitere Straftaten, darunter Diebstahl, Beleidigung und Körperverletzung. Er suchte immer wieder den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt worden war.

Psychiatrisches Gutachten

Bei seiner letzten Verurteilung in Frankenthal wurde ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu prüfen. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Täter voll schuldfähig ist. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten aufgrund seiner Unbelehrbarkeit und der Tatsache, dass er sich nicht an die Mindeststandards des sozialen Zusammenlebens anpassen will.

FAQs

Frage: Wann ereignete sich der Fall von Kindesentführung und Missbrauch in Edenkoben?

Antwort: Die Tat ereignete sich am Montag, den 13. September 2023.

Frage: Wie wurde der Täter vorher bestraft?

Antwort: Der Täter wurde im November 2020 vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) wegen Verstoßes gegen Auflagen der Bewährung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Frage: Hatte der Täter eine kriminelle Vergangenheit?

Antwort: Ja, der Täter hatte bereits in der Vergangenheit verschiedene Straftaten begangen, darunter Diebstahl, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung. Im Jahr 1996 wurde er wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.

Frage: Hat der Täter gegen Auflagen verstoßen?

Antwort: Ja, der Täter hat mehrfach gegen Auflagen verstoßen, darunter das Verbot jeglichen Kontakts zu Minderjährigen.

Frage: Hat ein psychiatrisches Gutachten die Schuldfähigkeit des Täters festgestellt?

Antwort: Ja, ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Täter voll schuldfähig ist.

Frage: Wie lange wurde der Täter im letzten Urteil verurteilt?

Antwort: Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.


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