Neutrale Perspektive: Rechtzeitige Vorsorgevollmachten können rechtliche Vertretung in Notfällen ermöglichen
Landrat Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler betonen die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorgevollmacht. Sie weisen darauf hin, dass es in jedem Lebensabschnitt vorkommen kann, dass Menschen aufgrund von Unfällen, Erkrankungen oder Demenz nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen oder diese verständlich zu äußern. Daher sollte frühzeitig festgelegt werden, wer in solch einem Fall Entscheidungen treffen darf.
Falls keine schriftliche Festlegung erfolgt, ist eine rechtliche Vertretung weder vom Ehepartner, den Kindern, dem Lebenspartner noch den Verwandten möglich. In einem solchen Fall wird das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der entweder aus der Familie oder dem sozialen Umfeld stammen kann, aber auch ein völlig fremder Mensch sein kann.
Um dieser Situation vorzubeugen, empfehlen die Landräte die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Vor der Abfassung einer solchen Vollmacht sollte eine Beratung mit Familienangehörigen und Vertrauenspersonen erfolgen. Das Formular sollte zusammen mit den ausgewählten Bevollmächtigten ausgefüllt werden, um mögliche Unklarheiten zu beseitigen. Die Unterschrift der Vollmacht kann bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim kostenlos beglaubigt werden. Bei Vorhandensein von Grundvermögen außerhalb der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße wird empfohlen, die Beurkundung durch einen Notar vornehmen zu lassen. Das Originalformular sollte in Besitz des Vollmachtgebers bleiben.
Für weitere Informationen oder eine Beratung stehen verschiedene Betreuungsvereine zur Verfügung, wie die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim, der Arbeiterwohlfahrt, der Lebenshilfe oder des SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer).
FAQs
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, wer in einem Notfall oder bei Nichtentscheidungsfähigkeit wichtige Entscheidungen im Namen einer Person treffen darf.
Warum ist es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu haben?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, im Falle von Unfällen, Erkrankungen oder Demenz, wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist. Ohne eine solche Vollmacht kann eine rechtliche Vertretung weder von Familienmitgliedern noch von Verwandten erfolgen.
Wer kann als Bevollmächtigter in einer Vorsorgevollmacht benannt werden?
Grundsätzlich kann jede vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte/r in einer Vorsorgevollmacht benannt werden. Dies kann ein Ehepartner, ein Kind, ein Lebenspartner oder auch eine andere Vertrauensperson sein.
Wo kann man eine Vorsorgevollmacht erstellen und beglaubigen lassen?
Eine Vorsorgevollmacht kann bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim kostenlos beglaubigt werden. Bei Vorhandensein von Grundvermögen außerhalb der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße wird empfohlen, die Beurkundung durch einen Notar vornehmen zu lassen.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde?
Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, und man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, wird das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Dieser kann entweder aus der Familie oder dem sozialen Umfeld stammen oder auch komplett fremd sein.
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