Die Malteser in Sachsen-Anhalt haben acht neue Rettungswagen angeschafft. Die Fahrzeuge sind auf dem neuesten technischen Stand und breiter als ihre Vorgänger. Dadurch können die Helfer die Patienten während der Fahrt besser versorgen. Auch Auszubildende profitieren von den neuen Fahrzeugen, da sie nun dauerhaft bei jeder Behandlung dabei sein können. Zudem soll eine elektrohydraulische Trage den Rettungssanitätern die Arbeit erleichtern. Die neuen Rettungswagen werden im Landkreis Börde, der Stadt Magdeburg und im Burgenlandkreis eingesetzt. Sie ersetzen ältere Fahrzeuge, die länger als sechs Jahre im Einsatz waren. Der Malteser Hilfsdienst hat insgesamt rund zwei Millionen Euro für die neuen Fahrzeuge investiert. In Sachsen-Anhalt muss der Rettungsdienst innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein, was jedoch nicht immer gelingt. Im vergangenen Jahr hat das in jedem fünften Fall nicht funktioniert.
FAQs
Welche Organisation hat die neuen Rettungswagen angeschafft?
Die Malteser in Sachsen-Anhalt haben die neuen Rettungswagen angeschafft.
Wie viele Rettungswagen wurden angeschafft?
Es wurden insgesamt acht neue Rettungswagen angeschafft.
Was ist das Besondere an den neuen Fahrzeugen?
Die neuen Rettungswagen sind auf dem neuesten technischen Stand und breiter als ihre Vorgänger. Dadurch können die Helfer die Patienten während der Fahrt besser versorgen.
Wer profitiert von den neuen Fahrzeugen?
Sowohl die Patienten als auch die Auszubildenden profitieren von den neuen Fahrzeugen. Auszubildende können nun dauerhaft bei jeder Behandlung dabei sein.
Wo werden die neuen Rettungswagen eingesetzt?
Die neuen Fahrzeuge werden im Landkreis Börde, der Stadt Magdeburg und im Burgenlandkreis eingesetzt.
Wie viel haben die neuen Fahrzeuge gekostet?
Der Malteser Hilfsdienst hat insgesamt rund zwei Millionen Euro für die neuen Fahrzeuge investiert.
Gibt es Probleme bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Einsatzzeiten des Rettungsdienstes?
Im vergangenen Jahr hat der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt in jedem fünften Fall die vorgeschriebene Frist von zwölf Minuten am Einsatzort nicht einhalten können.
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Wichtigste Quelle für die Basisinformationen und Factcheck: www.mdr.de