Landesfeuerwehrchef in Nordsachsen illegal befördert und zurückgetreten
Ein frisch gewählter Landesfeuerwehrchef in Nordsachsen musste sein Amt aufgeben, nachdem bekannt wurde, dass er seinen Dienstgrad illegal erlangt hatte. Es wurden weitere Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, bei denen sechs weitere Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren zu Unrecht den Dienstgrad des Oberbrandinspektors erhalten hatten. Dies geschah ohne die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Landesfeuerwehrverordnung zu erfüllen. Die betroffenen Kommunen wurden über die Feststellung informiert.
Die Ernennung zum Oberbrandinspektor hat eine hohe symbolische Bedeutung und kann nicht leichtfertig verliehen werden. Die Voraussetzungen beinhalten umfangreiche Lehrgänge und Mindestdienstzeiten in Führungsfunktionen. Es wird davon ausgegangen, dass es nicht nur im Landkreis Nordsachsen zu unrechtmäßigen Beförderungen gekommen ist, sondern möglicherweise im gesamten Freistaat Sachsen.
Das Landratsamt Nordsachsen hat den Bürgermeistern angeboten, zukünftig vor Beförderungen das Landratsamt zu konsultieren, um Fehler bei der Vergabe von Dienstgraden zu vermeiden. Bürgermeister dürfen befördern, Gemeindewehrleiter schlagen jedoch Feuerwehrleute für eine Beförderung vor.
Der Vizechef des Landesfeuerwehrverbands, Gunnar Ullmann, betont, dass der Dienstgrad des Oberbrandinspektors eine Anerkennung und Würdigung der individuellen Leistung sein sollte. Er bedauert, dass leichtfertig mit der Beförderungsrichtlinie umgegangen wird. Dies könnte auf Unwissenheit oder Nichtbeachtung von Vorschriften zurückzuführen sein. Ullmann möchte die gesamte sächsische Feuerwehr jedoch nicht unter Generalverdacht stellen und betont das bisherige Vertrauen in die Kommunen.
Das sächsische Innenministerium sieht keinen Anlass für eine flächendeckende Überprüfung aller 44.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Freistaat. Es betont jedoch, dass eine rechtskonforme Beförderung für das geordnete Funktionieren der Feuerwehr wichtig ist. Der Fall des illegal beförderten Landesfeuerwehrchefs habe die unteren Brandschutzbehörden ausreichend sensibilisiert. Das Thema Beförderungen wird in den Dienstberatungen mit den nachgeordneten Brandschutzbehörden erneut thematisiert. Außerdem plant die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Schulungen für Gemeindewehrleiter zur Nachschärfung der Beförderungsvoraussetzungen.
FAQs
Welche Unregelmäßigkeiten wurden bei der Überprüfung der Feuerwehrleute in Nordsachsen festgestellt?
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass sechs weitere Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren in Nordsachsen zu Unrecht den Dienstgrad des Oberbrandinspektors erhalten hatten, ohne die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie hoch ist die symbolische Bedeutung des Dienstgrades des Oberbrandinspektors?
Der Dienstgrad des Oberbrandinspektors hat eine hohe symbolische Bedeutung und kann nicht leichtfertig verliehen werden. Gemäß der Landesfeuerwehrverordnung sind umfangreiche Lehrgänge und Mindestdienstzeiten in Führungsfunktionen erforderlich.
Gibt es vermutlich weitere unrechtmäßige Beförderungen in Sachsen?
Ja, es wird vermutet, dass nicht nur im Landkreis Nordsachsen unrechtmäßige Beförderungen stattgefunden haben, sondern möglicherweise im gesamten Freistaat Sachsen.
Wer darf Feuerwehrleute befördern?
Beförderungen dürfen von Bürgermeistern vorgenommen werden, während die Vorschläge für Beförderungen von Gemeindewehrleitern eingebracht werden.
Wird eine flächendeckende Überprüfung aller ehrenamtlichen Feuerwehrleute in Sachsen durchgeführt?
Nein, das sächsische Innenministerium sieht keinen Anlass für eine flächendeckende Überprüfung. Es betont jedoch, dass eine rechtskonforme Beförderung wichtig ist und das Thema Beförderungen in den Dienstberatungen mit den nachgeordneten Brandschutzbehörden erneut besprochen wird. Es werden auch Schulungen für Gemeindewehrleiter zur Nachschärfung der Beförderungsvoraussetzungen geplant.
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