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Die Zukunft der Wärmenetze in Deutschland
Das neue Wärmeplanungsgesetz, das voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, soll den klimafreundlichen Heizungsumbau in Deutschland vorantreiben. Es legt den Kommunen die Aufgabe auf, ihre eigenen Unternehmen, die die Erzeugung von Wärme betreiben, umzustellen und zu planen, wie und wo Verbraucher an die Wärmenetze angeschlossen werden können.
Die Bundesregierung sieht Wärmenetze als eine Möglichkeit, den CO-2-Ausstoß des Gebäudesektors zu senken. Neben Fernwärme können auch kleinere Nahwärme-Netze genutzt werden, um überschüssige Abwärme von Industrieanlagen zu nutzen. Der Anteil der Fernwärme an der Beheizung von Gebäuden in Deutschland liegt derzeit bei etwa 14 Prozent. In den letzten 20 Jahren hat sich dieser Anteil kaum erhöht. Das Wärmeplanungsgesetz soll nun Bewegung in den Fernwärme-Markt bringen und alle Kommunen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetze bewegen.
Private Verbraucher sollten ihre Entscheidung über eine neue Heizung allerdings noch vertagen. Laut dem Heizungsgesetz müssen ab 2024 alle neuen Anlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es jedoch Übergangsfristen, bis die Wärmeplanung von der Kommune vorliegen muss. In den größeren Städten muss die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in den kleineren bis Ende Juni 2028. Wenn eine Kommune bereits Wärmenetze und einen offiziellen Plan hat, können frühere Fristen gelten. Ist ein möglicher Anschluss verbindlich zugesagt, aber noch nicht realisiert, kann weiterhin eine herkömmliche Heizungsanlage genutzt werden, ohne die 65-Prozent-Regel zu erfüllen. Innerhalb von zehn Jahren und spätestens bis Ende 2034 muss der Eigentümer jedoch verpflichtet sein, an ein Wärmenetz angeschlossen zu sein.
Die Kommunen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf Wärmenetze. Sie müssen klären, welche Fern- und andere Wärmenetze sie bis wann ausbauen können und verbindliche Zusagen machen. Dabei können immense Kosten anfallen, für die das neue Wärmeplanungsgesetz noch keine Fördermittel vorsieht. Ein Meter Anschluss von einer Fernwärme-Leitung zum Haus kann etwa 500 Euro kosten. Außerdem besteht die Gefahr, dass Verbraucher durch langfristige Verträge und Anschluss- und Benutzungszwänge, die von den Kommunen vorgeschrieben werden können, in finanzielle Unsicherheit geraten.
Der “Haus-&-Grund”-Verband und der “Zentralverband Sanitär Heizung Klima” sind gegen Anschluss- und Benutzungszwänge. Ihnen fehle es an Wettbewerb und Verbraucherschutz bei Fernwärme-Anbietern. Sie plädieren dafür, nur auf freiwillige Anschlüsse zu setzen, die durch staatliche Förderung preislich konkurrenzfähig werden könnten.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien im Wärmenetzsektor wird die Versorger und kommunale Eigentümer vor wirtschaftliche Risiken stellen. Die Kosten allein für den Umstieg auf erneuerbare Energie schätzt die Bundesregierung auf jährlich 415 Millionen Euro bis 2030 und ab 2031 auf jährlich 770 Millionen Euro. Die Kosten für den Ausbau der Netze sind noch nicht berücksichtigt.
Trotz der Umstellung erwartet die Bundesregierung keine zu hohen Verbraucherpreise. Die Wärmenetzbetreiber können zwar ihre nicht geförderten Kosten auf die Verbraucher umlegen, jedoch werden höhere Preise aufgrund steigender CO-2-Preise erwartet.
FAQs
Was besagt das neue Wärmeplanungsgesetz?
Das neue Wärmeplanungsgesetz, das voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, verpflichtet die Kommunen dazu, ihre Wärmeversorgung auf klimafreundliche Wärmenetze umzustellen. Es legt den Kommunen zudem die Aufgabe auf, zu planen, wo und wie Verbraucher an die Wärmenetze angeschlossen werden können.
Welche Übergangsfristen gelten für den Heizungsumbau?
Laut dem Heizungsgesetz müssen ab 2024 alle neuen Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es jedoch Ü
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Wichtigste Quelle für die Basisinformationen und Factcheck: www.mdr.de
” Laut dem Heizungsgesetz müssen ab 2024 alle neuen Anlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen”
Hier gibt es eine große Lücke im Gebäudesektor…müssen die dann Ökostrom kaufen oder selbst erzeugen auf dem Dach???für viele Mehrfamilienhäuser(unter anderem meins…) hat sich eine PV-Anlage z.B kaum gerechnet. Hier schafft ein Startup aus München abhilfe,vielleicht ist es ja noch für andere interessant: https://pionierkraft.de/2022/08/29/die-energy-sharing-revolution-wie-es-funktioniert/
LG Ralf Herweg