Thüringen Regierung will Buchenwald vor Demokratiefeinden schützen
Die Thüringer Landesregierung plant, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora per Gesetz vor Demokratiefeinden zu schützen. Das Kabinett hat eine sogenannte Eignungsklausel verabschiedet, die besagt, dass Mitglieder des Stiftungsrates sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich eindeutig gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aussprechen müssen. Bisher bestand der Stiftungsrat aus dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar, dem Landrat des Landkreises Nordhausen, der Staatsministerin für Kultur und Medien in der Bundesregierung, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Thüringer Finanzministerin. Mit der Gesetzesänderung soll noch ein Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma hinzukommen. Das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald befindet sich in der Nähe von Weimar, während die Gedenkstätte Mittelbau-Dora in der Stadt Nordhausen liegt. Vor kurzem wurde dort beinahe ein AfD-Politiker zum Oberbürgermeister gewählt, jedoch setzte sich letztendlich der parteilose Amtsinhaber in einer Stichwahl durch. Es wird eingeräumt, dass es keine konkreten Kriterien gibt, um die persönliche Eignung der Stiftungsratsmitglieder festzulegen. Deshalb müsste der Stiftungsrat selbst klarstellen, welche Vertreter nicht akzeptabel sind. Die Pläne wurden im Kabinett beraten und müssen noch als Gesetzesänderung vom Landtag beschlossen werden. Linke, SPD und Grüne, die in Thüringen eine Minderheitsregierung bilden, sind dort auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
FAQs
Was beabsichtigt die Thüringer Landesregierung mit der Eignungsklausel?
Die Thüringer Landesregierung plant, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora vor Demokratiefeinden zu schützen, indem sie eine Eignungsklausel einführen. Mitglieder des Stiftungsrates sollen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aussprechen.
Wen umfasst der Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung?
Der Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung umfasst bisher den Oberbürgermeister der Stadt Weimar, den Landrat des Landkreises Nordhausen, die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Bundesregierung, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland und die Thüringer Finanzministerin. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll auch ein Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma hinzukommen.
Welche Gedenkstätten sollen geschützt werden?
Die geplante Gesetzesänderung ist darauf ausgerichtet, die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zu schützen. Buchenwald liegt in der Nähe von Weimar und Mittelbau-Dora befindet sich in Nordhausen.
Was passierte bei der Wahl zum Oberbürgermeister in Nordhausen?
Bei der Wahl zum Oberbürgermeister in Nordhausen wurde beinahe ein AfD-Politiker gewählt, jedoch setzte sich letztendlich der parteilose Amtsinhaber in einer Stichwahl durch.
Was passiert als nächstes mit den Plänen der Thüringer Landesregierung?
Die Pläne zur Einführung der Eignungsklausel wurden im Kabinett beraten und müssen nun als Gesetzesänderung vom Landtag beschlossen werden. Da in Thüringen eine Minderheitsregierung aus Linke, SPD und Grünen gebildet wird, sind sie dort auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
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Wichtigste Quelle für die Basisinformationen und Factcheck: www.n-tv.de