
In Wrist, einem Ort im Kreis Steinburg, ereignete sich am 15. April 2025 gegen 14:15 Uhr ein schwerer Raubüberfall. Zwei Täter, ein 18-Jähriger aus Hamburg und ein 21-Jähriger aus Bad Bramstedt, bedrohten zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren aus Pinneberg und Rellingen mit einer Waffe und forderten ihre Handys. Der Vorfall fand im Wartehäuschen des Bahnhofs statt.
Nach dem Überfall flüchteten die Täter mit einem gestohlenen Handy auf ein angrenzendes Grundstück. Die beiden Opfer sowie Zeugen verfolgten die flüchtenden Täter, die schließlich in der Stellauer Straße von der Polizei Kellinghusen gestellt wurden. Nach ihrer Festnahme wurden die Männer in Itzehoe in Polizeigewahrsam genommen.
Rechtliche Konsequenzen und Ermittlungen
Aufgrund der Schwere der Tat und der Fluchtgefahr erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen die beiden Männer. Der 18-Jährige wurde in die Jugendanstalt Schleswig und der 21-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Itzehoe gebracht. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft sowie der Kriminalpolizei Itzehoe geführt, wobei weiterhin Zeugen des Vorfalls gesucht werden.
Die Thematik von bewaffneten Raubüberfällen, wie auch an einem weiteren Vorfall in Bremen Mitte, ist nicht untypisch. Am 4. Januar 2025 versuchte ein 41-jähriger Mann, in einem Schnellrestaurant einen bewaffneten Raub durchzuführen, wobei er eine zerbrochene Glasflasche als Waffe einsetzte. Die Angestellten konnten ihn jedoch vertreiben, sodass keine Beute gemacht wurde. Ermittlungen wegen Raubes liefen, und der Täter wurde später am Bahnhof von der Bundespolizei gestellt.
Beide Vorfälle verdeutlichen die Verbreitung von raubähnlichen Straftaten und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen für die Täter, sowie die Rechte der Opfer, die in beiden Fällen umfassend geschützt sind.