
Im Jahr 2025 stellt sich im Osnabrücker Amateurfußball die Frage, ob es einen fünften Absteiger aus der Bezirksliga geben kann. Diese Thematik ist seit einigen Jahren ein immer wiederkehrendes Thema, da mehrere Osnabrücker Mannschaften mit dem Abstieg aus der Landesliga konfrontiert sein könnten. Ein solcher Abstieg würde direkte Auswirkungen auf die siebhöchste deutsche Spielklasse, die Bezirksliga, haben.
Zusätzlich wird die Frage des Auf- und Abstiegs im westfälischen Amateurfußball an Bedeutung gewinnen, insbesondere da die Saison ihrem Ende entgegengeht. Teams in der Oberliga rechnen mit Veränderungen in ihrer Ligazugehörigkeit, die unter anderem vom Abstieg der Regionalligamannschaft Sportfreunde Lotte beeinflusst werden. Dieser Absteiger könnte einer der wenigen von der vierten Liga in die Oberliga sein, was die Zahl der möglichen Absteiger in den niedrigeren Ligen wesentlich beeinflussen würde.
Auf- und Abstiegsregelungen und mögliche Absteiger
In der Oberliga steigen die Erst- und Zweitplatzierten der Aufstiegsrunde in die Regionalliga auf. Aktuell führen SC Paderborn II und Kaan-Marienborn die Tabelle an, gefolgt von Westfalia Rhynern, SG Wattenscheid und FC Gütersloh. Die Abstiegssituation in der Oberliga variiert je nach Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga: Bei höchstens zwei Absteigern verlieren die letzten fünf Teams der Oberliga ihren Platz, während bei drei Absteigern insgesamt sechs Teams absteigen müssen. Sportfreunde Lotte ist bereits als Absteiger festgelegt, während Rot Weiss Ahlen, Schalke II und SV Lippstadt noch um ihren Verbleib kämpfen.
Für die Westfalenliga ist die Situation ähnlich: Die Meister der beiden Staffeln steigen in die Oberliga auf, und die fünf Tabellenletzten müssen in die Landesligen absteigen. Die Landesliga hat eine differenzierte Regelung, wobei die Aufstiegshektik durch den Abstieg von Lotte auch die Hoffnungen der Teams hinter den ersten Plätzen beeinflusst.
In den verschiedenen Gruppen der Bezirksliga gilt es bei 18 Teams, dass die letzten fünf Absteiger in die Kreisliga müssen, während bei 16 oder 17 Teams insgesamt vier beziehungsweise drei Teams absteigen.