Emsland

Familie im Emsland: Hausbau kostet Anspruch auf finanzielle Hilfe!

Ein Ehepaar aus dem Emsland hat nach dem Bau eines neuen Hauses den Anspruch auf Bürgergeld verloren. Laut NDR stellte das Jobcenter fest, dass die finanzielle Unterstützung zu Unrecht gewährt wurde, nachdem das Paar während des Bezugs von Bürgergeld ein neues Haus in der Nähe der Innenstadt errichtet hatte.

Die Familie lebte zuvor in einem am Stadtrand gelegenen Haus, das für mehr als 500.000 Euro verkauft wurde. Das Landessozialgericht in Celle entschied, dass die Familie nicht mehr bedürftig sei, da sie durch den Verkauf über genügend Mittel verfügte. Das neue Haus, das eine Wohnfläche von knapp 250 Quadratmetern für sieben Bewohner umfasst, wurde vom Gericht als zu groß erachtet, um als schützenswertes Vermögen zu gelten.

Gerichtliche Entscheidung und Argumentation

Das Gericht wies den Eilantrag des Ehepaars gegen die Entscheidung des Jobcenters ab. Der Antrag stützte sich auf eine Karenzzeit von zwölf Monaten, innerhalb derer Eigentum teilweise geschützt ist. Die Richter argumentierten jedoch, dass keine unerwartete Notlage gegeben sei, da die Familie bereits seit vielen Jahren staatliche Unterstützung beziehe. Die Verkaufsgründe für das alte Haus wurden damit begründet, dass die Entfernung zur Innenstadt für das Paar zu groß gewesen sei.

In einem weiteren Bericht von Celle Zeitung wird erwähnt, dass das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des Jobcenters bestätigte. Das Gericht stellte klar, dass Bürgergeldempfänger, die ein großes Einfamilienhaus gebaut haben, nicht als hilfebedürftig gelten. Das neue Grundstück hat einen Verkehrswert von 590.000 Euro, wobei die Familie einen unbelasteten Wert von 440.000 Euro zur Verfügung hat.

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