Emsland

Familie verliert Bürgergeld: Gerichtsurteil sorgt für Aufregung!

Eine Familie mit fünf Kindern hat ihren Anspruch auf Bürgergeld verloren, nachdem sie ihr altes Haus verkauft und ein neues Haus gebaut hat. Dies berichtet fr.de. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern zu optimieren. Der Verkauf des alten Hauses brachte der Familie 514.000 Euro ein, was letztendlich zur Streichung des Bürgergeld-Anspruchs führte.
Die Familie argumentierte, dass das neu gebaute Haus als geschütztes Vermögen betrachtet werden sollte und somit nicht zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden dürfe. Sie beriefen sich auf eine gesetzlich festgelegte Karenzzeit von 12 Monaten, in der großzügige Wohnverhältnisse finanziert werden müssen. Allerdings stellte das Gericht fest, dass das neue Haus mit einer Wohnfläche von 254 Quadratmetern kein geschütztes Vermögen darstellt.

Entscheidung des Gerichts

Der Marktwert des neuen Hauses liegt bei 590.000 Euro, mit einem unbelasteten Wert von 440.000 Euro nach Abzug einer Grundschuld von 150.000 Euro. Da die Familie diese Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verwenden kann, wurde die Pflicht des Jobcenters zur finanziellen Unterstützung ausgeschlossen. Das Gericht wies zudem das Argument der Karenzzeit zurück, da die Familie keine unerwartete Notlage gehabt hätte, sondern ihre Wohnsituation aktiv verbessert habe.

Laut arbeitsagentur.de müssen die Antragsteller für Bürgergeld bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren und die Hilfebedürftigkeit, die gegeben ist, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Vermögen, das zur Lebenssicherung eingesetzt werden kann, wird grundsätzlich berücksichtigt, wobei Freibeträge gelten. So dürfen beispielsweise für die erste leistungsberechtigte Person Vermögen bis 40.000 Euro und für jede weitere Person 15.000 Euro nicht als erheblich angerechnet werden, um Bürgergeld zu beantragen.

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