Emsland

Kinderschutz im Emsland: Neue Strategien für eine sichere Zukunft!

Der Landkreis Emsland und das Marien Hospital Papenburg Aschendorf haben ihre Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung des Kinderschutzes im Gesundheitswesen aktualisiert. Diese Maßnahme, die ursprünglich im Jahr 2020 geschlossen wurde, zielt darauf ab, Fachkräften im Gesundheitswesen Einblick in die familiären Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen zu gewähren und Unsicherheiten im Umgang mit Kinderschutzfällen auszuräumen. Die aktualisierte Vereinbarung umfasst Handlungsleitfäden, Arbeitsmaterialien und die Kontaktdaten zuständiger Ansprechpersonen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren.

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung im Februar, an der fast 60 Personen teilnahmen, wurde das Wissen über Kinderschutzthemen aufgefrischt. Prof. Dr. med. Andrea Caby informierte über aktuelle Herausforderungen im Kinderschutz im Gesundheitswesen und betonte die Wichtigkeit eines interdisziplinären Netzwerks für Familien, insbesondere bei Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Entwicklung von Kindern. Zudem erklärte Gerd Konen die rechtlichen Grundlagen des Bundeskinderschutzgesetzes und die Verantwortung der Fachkräfte. Diese sind angehalten, bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls aktiv zu werden und Hilfsangebote zu vermitteln.

Rechtliche Grundlagen und Initiativen

In schwerwiegenden Fällen ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich. Fachkräfte im Gesundheitswesen haben Anspruch auf professionelle Beratung im Kinderschutz. Dr. Christopher Trouw stellte die Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung vor und stellte klar, dass das Hauptziel des Kinderschutzes darin besteht, Kindern eine gesunde Entwicklung in einer sicheren Umgebung zu gewährleisten und Familien entsprechende Hilfen anzubieten.

Eine umfassendere Perspektive auf den Kinderschutz bietet die verbindliche Struktur der Zusammenarbeit im Bereich Früher Hilfen, wie sie im Bundeskinderschutzgesetz festgelegt ist. Dieses Gesetz beschleunigt den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Institutionen – von Gesundheitsämtern über Schulen bis hin zu Polizei- und Ordnungsbehörden. Es legt die Grundlagen für eine koordinierte Vorgehensweise im Kinderschutz und unterstützt die Etablierung von Netzwerken, die durch Familienhebammen verstärkt werden sollen. Hierfür stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die nachhaltige Unterstützung von Familien zu sichern, wie im Bundeskinderschutzgesetz dargelegt.

Ort des Geschehens

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