Emsland

Zollprüfungen im Metallbau: Verdacht auf Steuerschwindel in Vechta!

Das Hauptzollamt Oldenburg hat in einer umfangreichen Aktion 14 Geschäftsräume und Wohnungen in den Landkreisen Vechta, Leer und Emsland durchsucht. Diese Maßnahmen wurden eingeleitet aufgrund des Verdachts auf Arbeitsentgelt- und Lohnsteuerhinterziehung im Metallbaugewerbe. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Geschäftsunterlagen sowie mehrere Datenträger sichergestellt. Zudem wurden offene Rechnungsbeträge in Höhe von 168.000 Euro und 6.200 Euro Bargeld gepfändet.

Insgesamt stehen sechs Personen unter Verdacht, keine Sozialversicherungsbeiträge an ihre Mitarbeiter gezahlt zu haben. Die Beschuldigten sollen seit November 2023 ein undurchsichtiges Firmennetz betrieben haben, um die Entlohnung zu verschleiern. Bei den Durchsuchungen kamen auch Bargeldspürhunde der Landespolizei Niedersachsen und des Zolls sowie ein Datenträgerspürhund der Polizeidirektion Osnabrück zum Einsatz. Die gesammelten Beweismittel werden von den Ermittlungsbehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück ausgewertet. Weitere Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex sind ebenfalls im Gange, wie OM Online berichtete.

Rechtliche Konsequenzen von Schwarzarbeit

Parallel zu den Ermittlungen im Raum Vechta beleuchtet ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg die ernsthaften Konsequenzen von Schwarzarbeit. In dem Fall, der am 24. Januar 2024 entschieden wurde, wurde einem Unternehmer mit einem Handwerksbetrieb und vier Mitarbeitern vorgeworfen, Arbeitnehmer schwarz beschäftigt und Löhne bar gezahlt zu haben, ohne ordnungsgemäße Lohnkonten zu führen. Diese Ermittlungen wurden durch das Hauptzollamt und das Finanzamt auf Anregung der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet. Es zeigte sich, dass die Umsätze des Unternehmens gestiegen waren, während die Lohnquote unrealistisch gering war.

Das Finanzamt schätzte die Lohnsteuer aufgrund fehlender Aufzeichnungen und stellte einen Haftungsbescheid aus. Die Klage des Arbeitgebers gegen diesen Bescheid wurde vom Finanzgericht Nürnberg abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Arbeitgeber gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die Lohnsteuer haften, und dass im Baugewerbe zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagt werden können. Bei der entsprechenden Verurteilung des Arbeitgebers kam es zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro. Dieses Urteil verdeutlicht die schwerwiegenden Sanktionen, die bei Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung drohen, wie auch anwalt.de darlegte.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Arbeitsmarkt
In welcher Region?
Vechta, Leer, Emsland
Genauer Ort bekannt?
Emsland, Deutschland
Festnahmen
6
Sachschaden
174000 € Schaden
Ursache
Arbeitsentgelt- und Lohnsteuerhinterziehung
Beste Referenz
om-online.de
Weitere Infos
anwalt.de