Friesland

Gülle-Düngung im Winter: Wetterbedingungen für weniger Emissionen!

Im Rahmen der Düngung von Feldern wurden in Niedersachsen neue Richtlinien bekannt, die die Ausbringung von Gülle bei kalten Temperaturen erlauben. Laut einem Bericht von agrarheute.com führt die Düngung bei diesen Temperaturen zu geringeren Emissionen, da die kalten Bedingungen die Verflüchtigung von Flüssigkeit in Gas reduzieren. Dies hat zur Folge, dass weniger Gerüche und schädliche Klimagase entweichen, während die Nährstoffe den Pflanzen zur Verfügung bleiben.

Um die Gülle effizient auszubringen, dürfen Landwirte jedoch nur dann düngen, wenn keine dicke Eisschicht oder geschlossene Schneedecke vorhanden ist. Bei der Düngung müssen auch die Wetterbedingungen leichte Plusgrade während des Tages ermöglichen, und ein oberflächliches Auftauen der Böden ist notwendig, damit die Gülle nicht wegschwimmt. Sobald der Boden auftaut, erfolgt die Nährstoffaufnahme.

Umweltbelastende Ammoniakemissionen

Zusätzlich zu den neuen Düngerregeln sind die Ammoniakemissionen ein zentrales Thema in der Landwirtschaft. Diese Emissionen belasten die Umwelt und führen zu einem Stickstoffverlust, was die Landwirtschaft negativ beeinflusst. Die Schweizer Bundesbehörde für Umwelt hat in einem Bericht erklärt, dass ein erheblicher Teil dieser Emissionen aus der Gülle stammt. Das Ziel besteht darin, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, weshalb ab dem 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur emissionsmindernden Gülleausbringung sowie zur Abdeckung von Güllelagern in Kraft traten.

Unter den neuen Vorgaben müssen Betriebe mit mindestens drei Hektar emissionsmindernd zu begüllender landwirtschaftlicher Nutzfläche emissionsmindernde Verfahren anwenden. Zu den geeigneten Methoden gehören unter anderem die bandförmige Ausbringung sowie spezielle Schleppschlauchverfahren, die eine Reduzierung der Ausbringungsfläche ermöglichen. Natürliche Schwimmdecken oder Strohhäckselaufschichtungen zur Abdeckung von Güllelagern gelten als ungeeignet und müssen saniert werden, wobei Sanierungsfristen für bestehende Anlagen auf sechs bis acht Jahre festgelegt werden.

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