Friesland

Mehr als 8000 Waffen im Landkreis Friesland: Ein Sicherheitsrisiko?

Im Landkreis Friesland sind derzeit insgesamt 8.083 Schusswaffen registriert, die im Besitz von 2.825 Personen sind, die eine Waffenbesitzkarte (WBK) erworben haben. Dies geht aus einem Bericht von NWZonline hervor.

Die Nachfrage nach Waffenbesitzkarten zeigt einen deutlichen Anstieg: Im Jahr 2024 wurden 98 neue Karten ausgestellt, während es 2023 70 und 2022 77 Karten waren. Um eine WBK zu erhalten, müssen Interessierte nachweisen, dass sie ein „Bedürfnis“ haben, beispielsweise für Jagd oder Sport. Die größte Gruppe der Waffenbesitzer sind Jäger mit einem gültigen Jagdschein.

Voraussetzungen und Kontrollen

Ein Mindestalter von 21 Jahren ist erforderlich für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, welche ein positives Gutachten voraussetzt. Für den Erwerb von Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem sind strenge Aufbewahrungsvorschriften zu beachten: Waffen müssen in einem den Vorschriften entsprechenden Waffenschrank sicher aufbewahrt werden, während Munition getrennt von den Waffen gelagert werden muss. Geladene oder teilweise geladene Waffen sind untersagt.

Im vergangenen Jahr führte die Kreisverwaltung unangekündigte Kontrollen durch, bei denen 53 Überprüfungen stattfanden. Dabei wurden Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen, die eine Gefährdung verursachen, erfolgt eine Einstufung als Straftat, was zu Geldstrafen oder Freiheitstrafen von bis zu drei Jahren führen kann. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann in solchen Fällen ebenfalls angezweifelt und die Erlaubnis widerrufen werden.

Eine Waffenbesitzkarte bleibt gültig, solange das Bedürfnis besteht, und erlischt mit dem Tod des Besitzers. Erben müssen die geltenden Vorschriften beachten, um eine geerbte Waffe behalten zu können.

Zusätzlich ist für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eingetragene Waffen berechtigt. Wie Serviceportal Region Hannover informiert, sind auch Transportvorschriften zu beachten: Waffe und Munition müssen getrennt transportiert werden, und die Waffe darf während des Transports nicht zugriffbereit und nicht geladen sein.

Für die Erteilung einer WBK sind unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und das Nachweisen eines Bedürfnisses erforderlich. Die zuständige Behörde überprüft die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, während der Antragsteller einen Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Waffen erbringen muss. Benötigte Unterlagen variieren je nach Antragsgrund, ob für Sportschützen, Jäger, Erben oder Sammler.

Statistische Auswertung

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Friesland, Deutschland
Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
serviceportal.region-hannover.de