Friesland

Neuer Wind für Friesland: Wangerland plant massive Windkraft-Repowering!

Im Wangerland zeigt sich ein starkes Interesse am Repowering von Windkraftanlagen. Der Landkreis Friesland hat bereits sieben Anfragen für entsprechende Projekte erhalten. Ein positives Vorbescheidsverfahren für eines der Vorhaben wurde abgeschlossen, was die Grundlagen für eine Genehmigungsfähigkeit schafft. Um mit dem Bau beginnen zu können, ist ein Vollantrag erforderlich.

Die zuständigen Behörden erwarten zudem, dass weitere Anfragen eingehen werden, nachdem eine Gesetzesänderung, die Genehmigungsverfahren vereinfacht, in Kraft trat. UWW-Ratsherr Immo Müller schätzt, dass bis zu 20 Repowering-Vorhaben im Wangerland realisiert werden könnten.

Aktuelle und geplante Windparks

Derzeit existieren im Wangerland zwei Windparks: der Windpark Bassens, der zwischen 2013 und 2014 errichtet wurde und 13 Rotoren mit einer Gesamtleistung von 36 Megawatt aufweist, sowie der Windpark Haddien, der 2018 in Betrieb ging und über vier Anlagen mit einer Leistung von 10,7 Megawatt verfügt. Beide Windparks erreichen eine Höhe von 150 Metern.

Aktuell befinden sich zusätzlich zwei Windparks im Bau: In Pievens werden vier Anlagen und in Süderhausen zwei Turbinen errichtet, zusammen haben sie eine Gesamtleistung von 34,2 Megawatt und eine Höhe von jeweils 180 Metern. Weitere geplante Windparks sind „Haddien-Nord“ mit drei Anlagen und „Waddewarden“ mit sechs Anlagen.

Besondere Anforderungen und Regelungen

Rund 40 alte Windräder aus den 1990er-Jahren, die eine Gesamtleistung von etwa 20 Megawatt erbringen, sind ebenfalls in der Region vorhanden. Diese alten Anlagen haben eine Leistung von 300 bis 600 Kilowatt und sind unter 75 Meter hoch. Im Gegensatz dazu können moderne Turbinen eine Höhe von bis zu 200 Metern erreichen und etwa sechs Megawatt Leistung haben.

Bei der Aufstellung neuer Turbinen müssen Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden, was die Umsetzung der Projekte beeinflusst. Die 2H-Regelung besagt, dass der Abstand zu Wohnhäusern mindestens das Zweifache der Anlagenhöhe betragen muss; bei einer 180 Meter hohen Windkraftanlage beispielsweise muss der Mindestabstand 360 Meter betragen. Zudem darf der Abstand zwischen der Bestandsanlage und der neuen Anlage das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Turbine nicht überschreiten. Auch schutzwürdige Belange von Mensch und Natur werden in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

In Friesland liegt die Bearbeitungszeit für Genehmigungsverfahren unter dem Landesdurchschnitt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Informationen zu den genauen Standorten der geplanten Repowering-Vorhaben veröffentlicht.

Für weitere Details zu den gesetzlichen Regelungen und Herausforderungen rund um Repowering-Projekte gibt es zusätzliche Informationen auf Windenergietage.de.

Ort des Geschehens

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