
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Niedersachsen statt, und der Andrang auf die Briefwahl ist merklich hoch. Viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in verschiedensten Städten haben die Möglichkeit genutzt, Briefwahl zu beantragen, da ein persönlicher Gang ins Wahllokal für sie nicht in Frage kommt.
In Hannover haben bereits 70.000 von 360.000 Wahlberechtigten, also etwa 20 Prozent, einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Auch in Lüneburg wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt 12.400 Briefwahlunterlagen an 58.000 Wahlberechtigte ausgegeben. In Oldenburg haben 26.000 von 130.000 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt, was ebenfalls einen Anteil von rund 20 Prozent ausmacht. In Osnabrück wurden bereits 36.000 Anträge bearbeitet, und es haben sich schon 2.500 Personen an die Urnen begeben. In Braunschweig wurden innerhalb von nur drei Tagen 40.000 Briefwahlunterlagen verschickt, während in Melle 8.000 von 35.600 Wahlberechtigten und in Nordhorn 6.500 von 39.000 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt haben.
Wichtige Fristen und Verfahren
Die Fristen für die Beantragung der Briefwahl sind in diesem Jahr kürzer als üblich. Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen. Diese müssen bis zum 10. Februar 2025 an die Postdienstleister übergeben werden. Wahlberechtigte können ihren Antrag bei der Gemeindebehörde ihres Hauptwohnsitzes stellen, entweder persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Viele Gemeinden bieten zudem die Möglichkeit eines Online-Antrags an, oft durch einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Die persönliche Abgabe des Antrags im Wahlamt führt zu einer sofortigen Erteilung der Briefwahlunterlagen. Wichtig ist auch, dass die Wahlbriefe bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Verspätete Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Die Deutsche Post garantiert zudem die rechtzeitige Zustellung von Wahlbriefen, die bis zum 20. Februar 2025 eingeworfen werden. Für weitere Informationen zur Briefwahl verweist die Bundeswahlleiterin auf ihre Pressemitteilung und bietet zusätzlich einen WhatsApp-Kanal an, um über aktuelle Informationen und Fristen zu informieren.